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Entlohnung - Einstufung

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Die Leistungsprämie wird im Art. 27 des Einheitstextes der Landeskollektivverträge vom 23. April 2003 reguliert. Die Gesamthöhe der Leistungsprämie wurde im Vertrag vom 13. Juni 2003 auf 4.700.000,- € , plus 200.000,-€ für die Förderung des Englischunterrichts and den Grundschulen, festgelegt. Die Leistungsprämien werden den einzelnen Lehrpersonen vom Schuldirektor/von den Schuldirektorinnen aufgrund der mit der einheitlichen Gewerkschaftsvertretung auf Schulebene – EGV- getroffenen Kriterien individuell differenziert zugewiesen.  

Die im dezentralen Vertrag vom 19. Juni 2008/09 festgelegten Kriterien (Art. 3) gelten, sofern in der Schule keine einheitliche Gewerkschaftsvertretungen eingesetzt wurden.

Die Leistungsprämie wird einmal im Jahr im Monat Juli oder August ausbezahlt und steht allen Lehrpersonen mit unbefristetem und befristetem Vertrag zu, einschließlich dem aus Krankheitsgründen abwesendem Personal, dem Personal im obligatorischen Mutterschaftsurlaub, dem Personal in Gewerkschaftsfreistellung und dem abkommandierten Personal. Die maximale individuelle Leistungsprämie beträgt 1.400,-€, davon ist die zusätzliche Leistungsprämie für den Englischunterricht an der Grundschule ausgenommen.

Die Leistungsprämie kann verweigert oder im reduzierten Ausmaß gewährt werden, falls die Leistungs des Lehrpersonals nicht ausreichend war und dies dem betroffenen Personal im Laufe des entsprechenden Schuljahres schriftlich zur Kenntnis gebracht wurde. Die entsprechende Maßnahme wird aufgrund eines übereinstimmenden Gutachtens des Dienstbewertungskomitees getroffen.

Für die Zuweisung der Landeszulage wird Folgendes berücksichtigt: 

-  die Dienstalterabschnitte 0-2, 3-8 und 9-14 Jahre
-  der Zugang zu den weiteren Dienstaltersabschnitten ( 15-20,  21-27 Jahre und höhere)  wurde ausschließlich dem Personal vorbehalten, das am 1. April 1998 in der jeweiligen Gehaltsposition  war. 

Die Landeszulage entsprechend den Abschnitten von 3 – 8 Jahren und von 9 – 14 Jahren wird auf Antrag der Lehrperson  zugewiesen, Voraussetzung ist eine positive Bewertung des/der zuständigen Direktors/in. Diese erfolgt schriftlich und aufgrund eines Gesprächs mit der betroffenen Lehrperson.

Ab 1. Januar 2025 wird die Landeszulage gemäß Artikel 17 des Einheitstextes vom 23. April 2003 betreffend die Dienstaltersabschnitte des Landes 9-14 Jahren und 15 bis 20 Jahren um folgende Jahresbruttobeträge erhöht:

  • 323,00 Euro für die staatliche Einstufung 15-20 Dienstjahre;
  • 626,00 Euro für die staatliche Einstufung 21-27 Dienstjahre;
  • 814,00 Euro für die staatliche Einstufung 28-34 Dienstjahre;
  • 1.002,00 Euro für die staatliche Einstufung ab 35 Dienstjahre;

 

 

 

Im Folgenden die Liste der Landeskollektivverträge für die Schulen staatlicher Art in Südtirol von 1998 bis heute:

EINHEITSTEXT der mit Wirkung vom 26. November 2002 geltenden Bestimmungen der Landeskollektivverträge für das Lehrpersonal und die Erzieher/innen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols
am 23 April 2003 unterzeichnet.
Vereint den Text von 8 Landeskollektivverträgen vom 16. April 1998 bis zum 13 November 2002.   

Kollektivvertrag betreffend die Repräsentativität der Gewerkschaften für die Vertragsverhandlungen für das Lehrpersonal, die Erzieher und Direktoren der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols
am 23. Februar 2000 unterzeichnet.

Landeskollektivvertrag für das wirtschaftliche Biennium 2003-2004
am 5. Mai 2004 unterzeichnet
Anpassung der Landeszulage, Zweisprachigkeitszulage, Überstunden und Leistungsprämie.
Ergänzungen in Bereichen: Zulage für Schuldirektorenstellvertreter/innen, Wartestand wegen Politischen Mandats, Teilzeitwartestand für Personal mit Kindern. Authentische Interpretation des Artikels 16 des ET (mehrjährige Gliederung der Arbeitszeit)

Landeskollektivvertrag über die Ergänzungsvorsorge für das Lehrpersonal und für die Erzieher/innen sowie für die Schuldirektoren/innen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols
am 24. Oktober 2005 unterzeichnet

Landeskollektivvertrag für das Lehrpersonal und die Erzieher/innen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols für das wirtschaftliche Biennium 2005 – 2006
am 18.
Juli 2006 unterzeichnet
Anpassung der Landeszulage, Vergütung der Überstunden und Leistungsprämie. Anwendungskriterien für Zweisprachigkeitszulage, Besoldung des an die Dienststelle für Evaluation abgeordneten Lehrpersonals

Kollektivvertrag - Abänderung des Landeskollektivvertrages für das Lehrpersonal und die Erzieheri/innen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols vom 23.04.2003 (Art. 30 [...])
am 8. August 2007 unterzeichnet

Besoldung des abgeordneten oder zur Verfügung gestellten Personals

Ergänzender Übergangsvertrag betreffend die Arbeitszeit des Lehrpersonals der Mittel- und Oberschulen
am 6. Oktober 2008 unterzeichnet
Führt Artikel 8 bis des ET ein (Einbringen im Forfait fehlender Minuten der Unterrichtseinheit zur vollen Stunde)

Landeskollektivvertrag für das Lehrpersonal und die Erzieher/innen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols: Vergütung für Aufholmaßnahmen
am 10.
Juni 2008 unterzeichnet
Ergänzt Artikel 6 ET (Unterrichtsstunden Oberschule)

Landeskollektivvertrag für das Lehrpersonal und die Erzieher/innen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols für das wirtschaftliche Biennium 2007-2008
am 8. Oktober 2008
unterzeichnet
Ausgleich zwischen den Gehaltserhöhungen gemäß gesamtstaatlichem Kollektivvertrag (GSKV) und Landeszulage, Bemessungsgrundlage Abfertigung, Erhöhung Landeszulage für Laureat ersten Grades, Zweisprachigkeitszulage, Zulage für Schuldirektorstellvertreter/innen, Leistungsprämie für Englisch an Grundschule, Außendienstregelung, Überstunden

Ergänzender Übergangsvertrag betreffend die Arbeitszeit des Lehrpersonals
Am 8. Februar 2010 unterzeichnet
Bestätigt geltende Normen, Präzisierung in Bezug auf Dokumentation und Vergütung der Überstunden

Landeskollektivvertrag für das Lehrpersonal und die ErzieherInnen für das Jahr 2009
am 13. Juni 2013 unterzeichnet
In Bezug auf den Beschluss der Landesregierung Nr. 490 vom 25.03.2013

Landeskollektivvertrag für das Lehrpersonal und die ErzieherInnen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols
am 15. April 2014 unterzeichnet

Änderung des Artikel 15 des Einheitstextes: „Reduzierung der Arbeitszeit“

Bereichsübergreifender Kollektivvertrag zu den Sonderurlauben und Freistellungen aus Gewerkschaftsgründen
am 26. Jänner 2014 unterzeichnet

Landeskollektivvertrag für das Lehrpersonal und die ErzieherInnen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols für den Dreijahreszeitraum 2016 – 2018
am 13. Dezember 2016 unterzeichnet
Anpassung der Landeszulage, Änderung des Artikels 29 ET am 13. Dezember 2016 (Zulage für Direktorstellvertreter/innen, Artikel 23,24, 28-31, 33 Anlage IV ET (Elternzeit usw. )

Landeskollektivvertrag zum ergänzenden Gesundheitsfonds der Autonomen Provinz Bozen für das Lehrpersonal und dür die Erzieher/innen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols
am 5. Februar 2018 unterzeichnet

Ergänzender Gesundheitsfonds

Landeskollektivvertrag für das Lehrpersonal und die ErzieherInnen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols für den Dreijahreszeitraum 2016 - 2018
am 17.
Dezember 2019 unterzeichnet
Regelt den Ausgleich zwischen den vorgesehenen Gehaltserhöhungen laut gesamtstaatlichem Kollektivvertrag (GSKV) und der Landeszulage, die Zuweisung der Landeszulage, die Vergütung für Aufholmaßnahmen, ergänzt den LKV vom 24 Oktober 2005 zur Ergänzungsvorsorge.

Erster Teilvertrag für die Erneuerung des Landeskollektivvertrages für das Lehrpersonal und die Erzieher/Erzieherinnen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols für den Dreijahreszeitraum 2019 – 2021
am 8. März 2021 unterzeichnet

Anpassung der Landeszulage für das Jahr 2019 und Erhöhung der SaniPro-Landesbeitragsquote.

Einvernehmensprotokoll zwischen Landesregierung und Schulgewerkschaften
am 4. Mai 2021 unterzeichnet

Zweiter Teilvertrag für die Erneuerung des Landeskollektivvertrages für das Lehrpersonal und die Erzieher/Erzieherinnen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols für den Dreijahreszeitraum 2019 – 2021
am 5. August 2021 unterzeichnet

Anpassung der Landeszulage (2020 und 2021)

Erster Teilvertrag für die Erneuerung des LKV für das Lehrpersonal und die Erzieher/Erzieherinnen der Grund, Mittel- und Oberschulen Südtirols für den Dreijahreszeitraum 2022 – 2024
am 28. Februar 2023 unterzeichnet

Landesberufszulage, Leistungsprämie, besoldung des abgeordneten Lehrpersonals

Zweiter Teilvertrag für die Erneuerung des LKV für das Lehrpersonal und die Erzieher/Erzieherinnen der Grund, Mittel- und Oberschulen Südtirols für den Dreijahreszeitraum 2022 – 2024
am 22. Dezember 2023 unterzeichnet

Anwendung der staatlichen Lohnerhöungen laut GSTKV 2019/21, Einmalzahlungen Inflation 2019/21, Neuberechnung der Landeszulage, Einmalzahlungen fürs Jahr 2022

Bereichskollektivvertrag für das Landespersonal
am 16. Dezember 2024 unterzeichnet
regelt Mensadienst und Essensgutscheine auch für das staatliche Personal der Schulen.

Dritter Teilvertrag für die Erneuerung des Landeskollektivvertrages für das Lehrpersonal und die Erzieher der Grund-, Mittel- und Oberschulen der Autonome [!] Provinz Bozen für den Dreijahreszeitraum 2022-2024
am 9. Januar 2025 unterzeichnet
Elternzeit, tägliche Ruhepausen, Sonderurlaub wegen Krankheit des Kindes, Wartestand für Personal mit Kindern, Freistellung aus Erziehungsgründen, Zweisprachigkeitszulage,kurze Abwesenheiten

Vierter Teilvertrag für die Erneuerung des Landeskollektivvertrages für das Lehrpersonal und die Erzieher der Grund-, Mittel- und Oberschulen der Autonome [!] Provinz Bozen für den Dreijahreszeitraum 2022-2024
am 9. Januar 2025 unterzeichnet
(Verspätete) Vorauszahlung für den Dreijahreszeitraum 2022-2024
 
Fünfter Teilvertrag für die Erneuerung des Landeskollektivvertrages für das Lehrpersonal und die Erzieher/Erzieherinnen der Grund-, Mittel- und Oberschulen der Autonomen Provinz Bozen  Abschluss Dreijahreszeitraum 2022-2024
am 18. August 2025 von SGB CISL und ASGB (nicht von der GBW FLC AGB CGIL) unterzeichnet
(Verspätete) Vorauszahlung für den Dreijahreszeitraum 2022-2024; ergänzende Gesundheitsleistungen; Abonnement Südtirol Pass
 
Vertrag für die Erneuerung des Landeskollektivvertrages für das Lehrpersonal und die Erzieher/erzieherinnen der Grund- Mittel- und Oberschulen der Autonomen Provinz Bozen für den Dreijahreszeitraum 202527
am 4. November 2025 unterzeichnet
Gehaltsanpassung an der Inflationsrate 2022/24; Landeszulage; Erhöhung der Landeszulage für den Unterschied zwischen staatlichem und Landesdienstalter; Überstunden; Außendienst; Zulage für Schülerinnenbegleitung; Vertgütung der Aus- und Weiterbildungstätigkeiten; geschlechtsspezifische Gewalt

Wer im Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises (Deutsch- Italienisch)  ist, kann um die Zweisprachigkeitszulage ansuchen. Der Zweisprachigkeitsnachweis hängt vom Studientitel bzw. dem Berufsbild ab. 
Der Zweisprachigkeitsnachweis A für Lehrpersonen mit Doktorat entspricht dem Niveu C1 des Europäischen Refrenzrahmens. Die entsprechende jährliche Zweisprachigkeitszulage beträgt 2.821,14 Euro.
Der Nachweis B, für Lehrpersonen mit Abschlußzeugnis der Sekundarstufe zweiten Grades (Oberschule),  entspricht dem Niveau B 2 und beträgt jährlich 2.354,86 €.  

Staatliche Einstufungen:

Mit dem gesamtstaatlichen Kollektivvertrag von 2024 wurden die Gehaltseinstufungen neu geregelt.

 

Nachrichten

Die ersten Rekurse GBW FLC zur vollen Anerkennung der Dienste vor der Stammrolle sind auch beim Oberlandesgericht Trient, Außenabteilung Bozen, bestätigt worden. In den überprüften Fällen wurde die Anwendung der staatliche Regelung von Seiten der Autonomen Provinz Bozen, die im Widerspruch zum EU-… mehr
Ab März 2022 können die Anträge für die Auszahlung des Einheitlichen Kindergeldes gestellt werden. Das Einheitliche Kindergeld ist für alle Familien mit Kindern bestimmt und ersetzt die derzeitigen Formen der wirtschaftlichen Unterstützung wie Familiengeld, Abzüge (die nun nicht mehrauf dem… mehr
Da wichtige Neuheiten für das Jahr 2022 anstehen, organisiert die Fachgewerkschaft Öffentlicher Dienst im AGB-CGIL in Zusammenarbeit mit dem Direktor des Steuerdienstes CAAF AGB CGIL Marco Pirolo und mit unserer Fachgewerkschaft Bildung und Wissenschaft GBW-AGB zwei Online-… mehr
Landesstabilitätsgesetz macht Versprechen zunichte Der Gesetzentwurf zum Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2022, der im Landtag behandelt wurde (Landesgesetzentwurf Nr. 100/21-XVI), genehmigt eine Summe von maximal 10 Millionen Euro für die Verhandlungen zum Kollektivvertrag für das Lehrpersonal… mehr
Dank eines Rekurses der GBW FLC zusammen mit dem Rechtsanwalt Mauro de Pascalis, hat eine Südtiroler Lehrperson der Sekundarstufe die volle Anerkennung ihres außerplanmäßigen Dienstes bekommen. Der für Arbeitsrecht zuständige Richter des Gerichts in Bozen, Dr. Alvise Dalla Francesca Cappello,… mehr
Am heutigen 11. Mai 2021 haben die VertreterInnen der vier Schulgewerkschaften (GBW AGB, SGB CISL, SSG ASGB; SGK Schule FUH) und des Landes (Landeshauptmann Kompatscher und die Landesräte Achammer, Alfreider und Vettorato) den zweiten Teilvertrag (Text… mehr
Am 29. Januar 2021 haben die Schulgewerkschaften und die öffentliche Delegation der Provinz Bozen einen ersten Teilvertrag zur Erneuerung des Kollektivvertrags für das Lehrpersonal an staatlichen Schulen… mehr
Mit dem Rundschreiben Nr. 2/2020 wird mitgeteilt, dass der Landeskollektivvertrag für das Lehrpersonal und die Erzieher/Erzieherinnen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols für den Dreijahreszeitraum 2016-2018 vom 17. Dezember 2019 mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Region am 27.… mehr
Mit dem Urteil Nr. 213 vom 22.11.2018 hat das Verfassungsgericht den Gehaltsabzug von 2,5% der öffentlich Bediensteten im System TFR/Dienstaltersentschädigung als rechtmäßig erklärt. (Es betrifft alle Lehrpersonen, die dem Laborfond beigetreten sind oder nach 2001 in den Dienst eingetreten sind).… mehr
Im Jahr 2015 haben die Gewerkschaften die Lehrpersonen gebeten, einen eingeschriebenen Mahnbrief (diffida) an das Land zu schicken um die Streichung des Gehaltsabzugs von 2,5% (im Lohnstreifen mit Verminderung Bruttogehalt DPCM 12/99 gekennzeichnet) zu fordern. Dieser Gehaltsabzug wird von allen… mehr
Mit einem Rundschreiben haben die Schulamtsleiter bzw. die Schulamtsleiterin im Juni mitgeteilt, dass der Kassationsgerichtshof den Rekurs der Autonomen Provinz Bozen gegen das Urteil der Oberlandesgerichts Trient  vom  Oktober 2010 zurückgewiesen hat. Somit wird die Unrechtmäßigkeit der… mehr
Am 16. November 2016 wurde der LKV für das Lehrpersonal für den Dreijahreszeitraum 2016 - 2018 vorunterzeichnet. Der Vertrag sieht die Erhöhungen der Landeszulage und die Veränderungen im Bereich der Elternzeit und des Sonderurlaub wegen Krankheit des Kindes vor.
Die Landeszulage wird ab Juni… mehr
Am 13. Oktober 2016 wurde der bereichsübergreifende Vertrag für den Dreijahreszyklus 2016 -2018 unterschrieben. Dieser Vertrag gilt für die Bediensteten des Landes, der Gemeinden und des Gesundheitswesens und sieht die Erhöhung der Gehälter von 40 € brutto monatlich ab dem Monat Juli 2016 und… mehr
Die Gewerkschaften sind dabei, einen Rekurs zur Streichung des Gehaltsabzugs von 2,5 % (Verminderung Bruttogehalt DPCM 12/99) zu erwirken. Dieser Gehaltsabzug wurde im Jahre 1999 für jene Lehrer eingeführt, deren Abfertigung nach dem Ssystem TFR berechnet wird. Diese Vorgehensweise entspricht nicht… mehr
Schlechte Nachrichten bezüglich der Leistungsprämie.
Der Gesamtbetrag für die Leistungsprämien der Lehrpersonen der Schulen staatlicher Art wurde vertraglich am 7. März 2013 festgelegt. Nun hat die Verwaltung den Gesamtbetrag um 500.000 € gekürzt und dies ohne Abkommen oder Absprache mit den… mehr

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