Mit dem Urteil Nr. 213 vom 22.11.2018 hat das Verfassungsgericht den Gehaltsabzug von 2,5% der öffentlich Bediensteten im System TFR/Dienstaltersentschädigung als rechtmäßig erklärt. (Es betrifft alle Lehrpersonen, die dem Laborfond beigetreten sind oder nach 2001 in den Dienst eingetreten sind). Laut dem Urteil garantiert der Abzug das Prinzip der Invarianz des Nettoeinkommens und den Schutz der Entlohnungs- und Sozialversicherungsansprüche der öffentlichen Bediensteten unter Wahrung der Nachhaltigkeit des Gesamtsystems.
Dieses Urteil des Gerichtshofes hat negative Auswirkungen auf die Möglichkeit der Einleitung eines Rekurses aufgrund der versandten Mahnschreiben an die Landesverwaltung. Das Problem des Fehlers (welcher von der Verwaltung zugegeben wurde) in der Berechnungsgrundlage für den Abzug seitens des Gehaltsamts muss jedoch noch geklärt werden.
Die gesamtstaatliche FLC– CGIL wird, mit der Unterstützung des eigenen Rechtsamtes, die verschiedenen Aspekte untersuchen und Möglichkeit weiterer Maßnahmen in dieser Hinsicht prüfen.