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Entlohnung - Einstufung

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Die Leistungsprämie wird im Art. 27 des Einheitstextes der Landeskollektivverträge vom 23. April 2003 reguliert. Die Gesamthöhe der Leistungsprämie wurde im Vertrag vom 13. Juni 2003 auf 4.700.000,- € , plus 200.000,-€ für die Förderung des Englischunterrichts and den Grundschulen, festgelegt. Die Leistungsprämien werden den einzelnen Lehrpersonen vom Schuldirektor/von den Schuldirektorinnen aufgrund der mit der einheitlichen Gewerkschaftsvertretung auf Schulebene – EGV- getroffenen Kriterien individuell differenziert zugewiesen.  

Die im dezentralen Vertrag vom 19. Juni 2008/09 festgelegten Kriterien (Art. 3) gelten, sofern in der Schule keine einheitliche Gewerkschaftsvertretungen eingesetzt wurden.

Die Leistungsprämie wird einmal im Jahr im Monat Juli oder August ausbezahlt und steht allen Lehrpersonen mit unbefristetem und befristetem Vertrag zu, einschließlich dem aus Krankheitsgründen abwesendem Personal, dem Personal im obligatorischen Mutterschaftsurlaub, dem Personal in Gewerkschaftsfreistellung und dem abkommandierten Personal. Die maximale individuelle Leistungsprämie beträgt 1.400,-€, davon ist die zusätzliche Leistungsprämie für den Englischunterricht an der Grundschule ausgenommen.

Die Leistungsprämie kann verweigert oder im reduzierten Ausmaß gewährt werden, falls die Leistungs des Lehrpersonals nicht ausreichend war und dies dem betroffenen Personal im Laufe des entsprechenden Schuljahres schriftlich zur Kenntnis gebracht wurde. Die entsprechende Maßnahme wird aufgrund eines übereinstimmenden Gutachtens des Dienstbewertungskomitees getroffen.

Für die Zuweisung der Landeszulage wird Folgendes berücksichtigt: 

-  die Dienstalterabschnitte 0-2, 3-8 und 9-14 Jahre
-  der Zugang zu den weiteren Dienstaltersabschnitten ( 15-20,  21-27 Jahre und höhere)  wurde ausschließlich dem Personal vorbehalten, das am 1. April 1998 in der jeweiligen Gehaltsposition  war. 

Die Landeszulage entsprechend den Abschnitten von 3 – 8 Jahren und von 9 – 14 Jahren wird auf Antrag der Lehrperson  zugewiesen, Voraussetzung ist eine positive Bewertung des/der zuständigen Direktors/in. Diese erfolgt schriftlich und aufgrund eines Gesprächs mit der betroffenen Lehrperson.

Ab 1. Januar 2025 wird die Landeszulage gemäß Artikel 17 des Einheitstextes vom 23. April 2003 betreffend die Dienstaltersabschnitte des Landes 9-14 Jahren und 15 bis 20 Jahren um folgende Jahresbruttobeträge erhöht:

  • 323,00 Euro für die staatliche Einstufung 15-20 Dienstjahre;
  • 626,00 Euro für die staatliche Einstufung 21-27 Dienstjahre;
  • 814,00 Euro für die staatliche Einstufung 28-34 Dienstjahre;
  • 1.002,00 Euro für die staatliche Einstufung ab 35 Dienstjahre;

 

 

 

Im Folgenden die Liste der Landeskollektivverträge für die Schulen staatlicher Art in Südtirol von 1998 bis heute:

EINHEITSTEXT der mit Wirkung vom 26. November 2002 geltenden Bestimmungen der Landeskollektivverträge für das Lehrpersonal und die Erzieher/innen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols
am 23 April 2003 unterzeichnet.
Vereint den Text von 8 Landeskollektivverträgen vom 16. April 1998 bis zum 13 November 2002.   

Kollektivvertrag betreffend die Repräsentativität der Gewerkschaften für die Vertragsverhandlungen für das Lehrpersonal, die Erzieher und Direktoren der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols
am 23. Februar 2000 unterzeichnet.

Landeskollektivvertrag für das wirtschaftliche Biennium 2003-2004
am 5. Mai 2004 unterzeichnet
Anpassung der Landeszulage, Zweisprachigkeitszulage, Überstunden und Leistungsprämie.
Ergänzungen in Bereichen: Zulage für Schuldirektorenstellvertreter/innen, Wartestand wegen Politischen Mandats, Teilzeitwartestand für Personal mit Kindern. Authentische Interpretation des Artikels 16 des ET (mehrjährige Gliederung der Arbeitszeit)

Landeskollektivvertrag über die Ergänzungsvorsorge für das Lehrpersonal und für die Erzieher/innen sowie für die Schuldirektoren/innen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols
am 24. Oktober 2005 unterzeichnet

Landeskollektivvertrag für das Lehrpersonal und die Erzieher/innen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols für das wirtschaftliche Biennium 2005 – 2006
am 18.
Juli 2006 unterzeichnet
Anpassung der Landeszulage, Vergütung der Überstunden und Leistungsprämie. Anwendungskriterien für Zweisprachigkeitszulage, Besoldung des an die Dienststelle für Evaluation abgeordneten Lehrpersonals

Kollektivvertrag - Abänderung des Landeskollektivvertrages für das Lehrpersonal und die Erzieheri/innen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols vom 23.04.2003 (Art. 30 [...])
am 8. August 2007 unterzeichnet

Besoldung des abgeordneten oder zur Verfügung gestellten Personals

Ergänzender Übergangsvertrag betreffend die Arbeitszeit des Lehrpersonals der Mittel- und Oberschulen
am 6. Oktober 2008 unterzeichnet
Führt Artikel 8 bis des ET ein (Einbringen im Forfait fehlender Minuten der Unterrichtseinheit zur vollen Stunde)

Landeskollektivvertrag für das Lehrpersonal und die Erzieher/innen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols: Vergütung für Aufholmaßnahmen
am 10.
Juni 2008 unterzeichnet
Ergänzt Artikel 6 ET (Unterrichtsstunden Oberschule)

Landeskollektivvertrag für das Lehrpersonal und die Erzieher/innen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols für das wirtschaftliche Biennium 2007-2008
am 8. Oktober 2008
unterzeichnet
Ausgleich zwischen den Gehaltserhöhungen gemäß gesamtstaatlichem Kollektivvertrag (GSKV) und Landeszulage, Bemessungsgrundlage Abfertigung, Erhöhung Landeszulage für Laureat ersten Grades, Zweisprachigkeitszulage, Zulage für Schuldirektorstellvertreter/innen, Leistungsprämie für Englisch an Grundschule, Außendienstregelung, Überstunden

Ergänzender Übergangsvertrag betreffend die Arbeitszeit des Lehrpersonals
Am 8. Februar 2010 unterzeichnet
Bestätigt geltende Normen, Präzisierung in Bezug auf Dokumentation und Vergütung der Überstunden

Landeskollektivvertrag für das Lehrpersonal und die ErzieherInnen für das Jahr 2009
am 13. Juni 2013 unterzeichnet
In Bezug auf den Beschluss der Landesregierung Nr. 490 vom 25.03.2013

Landeskollektivvertrag für das Lehrpersonal und die ErzieherInnen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols
am 15. April 2014 unterzeichnet

Änderung des Artikel 15 des Einheitstextes: „Reduzierung der Arbeitszeit“

Bereichsübergreifender Kollektivvertrag zu den Sonderurlauben und Freistellungen aus Gewerkschaftsgründen
am 26. Jänner 2014 unterzeichnet

Landeskollektivvertrag für das Lehrpersonal und die ErzieherInnen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols für den Dreijahreszeitraum 2016 – 2018
am 13. Dezember 2016 unterzeichnet
Anpassung der Landeszulage, Änderung des Artikels 29 ET am 13. Dezember 2016 (Zulage für Direktorstellvertreter/innen, Artikel 23,24, 28-31, 33 Anlage IV ET (Elternzeit usw. )

Landeskollektivvertrag zum ergänzenden Gesundheitsfonds der Autonomen Provinz Bozen für das Lehrpersonal und dür die Erzieher/innen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols
am 5. Februar 2018 unterzeichnet

Ergänzender Gesundheitsfonds

Landeskollektivvertrag für das Lehrpersonal und die ErzieherInnen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols für den Dreijahreszeitraum 2016 - 2018
am 17.
Dezember 2019 unterzeichnet
Regelt den Ausgleich zwischen den vorgesehenen Gehaltserhöhungen laut gesamtstaatlichem Kollektivvertrag (GSKV) und der Landeszulage, die Zuweisung der Landeszulage, die Vergütung für Aufholmaßnahmen, ergänzt den LKV vom 24 Oktober 2005 zur Ergänzungsvorsorge.

Erster Teilvertrag für die Erneuerung des Landeskollektivvertrages für das Lehrpersonal und die Erzieher/Erzieherinnen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols für den Dreijahreszeitraum 2019 – 2021
am 8. März 2021 unterzeichnet

Anpassung der Landeszulage für das Jahr 2019 und Erhöhung der SaniPro-Landesbeitragsquote.

Einvernehmensprotokoll zwischen Landesregierung und Schulgewerkschaften
am 4. Mai 2021 unterzeichnet

Zweiter Teilvertrag für die Erneuerung des Landeskollektivvertrages für das Lehrpersonal und die Erzieher/Erzieherinnen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols für den Dreijahreszeitraum 2019 – 2021
am 5. August 2021 unterzeichnet

Anpassung der Landeszulage (2020 und 2021)

Erster Teilvertrag für die Erneuerung des LKV für das Lehrpersonal und die Erzieher/Erzieherinnen der Grund, Mittel- und Oberschulen Südtirols für den Dreijahreszeitraum 2022 – 2024
am 28. Februar 2023 unterzeichnet

Landesberufszulage, Leistungsprämie, besoldung des abgeordneten Lehrpersonals

Zweiter Teilvertrag für die Erneuerung des LKV für das Lehrpersonal und die Erzieher/Erzieherinnen der Grund, Mittel- und Oberschulen Südtirols für den Dreijahreszeitraum 2022 – 2024
am 22. Dezember 2023 unterzeichnet

Anwendung der staatlichen Lohnerhöungen laut GSTKV 2019/21, Einmalzahlungen Inflation 2019/21, Neuberechnung der Landeszulage, Einmalzahlungen fürs Jahr 2022

Bereichskollektivvertrag für das Landespersonal
am 16. Dezember 2024 unterzeichnet
regelt Mensadienst und Essensgutscheine auch für das staatliche Personal der Schulen.

Dritter Teilvertrag für die Erneuerung des Landeskollektivvertrages für das Lehrpersonal und die Erzieher der Grund-, Mittel- und Oberschulen der Autonome [!] Provinz Bozen für den Dreijahreszeitraum 2022-2024
am 9. Januar 2025 unterzeichnet
Elternzeit, tägliche Ruhepausen, Sonderurlaub wegen Krankheit des Kindes, Wartestand für Personal mit Kindern, Freistellung aus Erziehungsgründen, Zweisprachigkeitszulage,kurze Abwesenheiten

Vierter Teilvertrag für die Erneuerung des Landeskollektivvertrages für das Lehrpersonal und die Erzieher der Grund-, Mittel- und Oberschulen der Autonome [!] Provinz Bozen für den Dreijahreszeitraum 2022-2024
am 9. Januar 2025 unterzeichnet
(Verspätete) Vorauszahlung für den Dreijahreszeitraum 2022-2024
 
Fünfter Teilvertrag für die Erneuerung des Landeskollektivvertrages für das Lehrpersonal und die Erzieher/Erzieherinnen der Grund-, Mittel- und Oberschulen der Autonomen Provinz Bozen  Abschluss Dreijahreszeitraum 2022-2024
am 18. August 2025 von SGB CISL und ASGB (nicht von der GBW FLC AGB CGIL) unterzeichnet
(Verspätete) Vorauszahlung für den Dreijahreszeitraum 2022-2024; ergänzende Gesundheitsleistungen; Abonnement Südtirol Pass
 
Vertrag für die Erneuerung des Landeskollektivvertrages für das Lehrpersonal und die Erzieher/erzieherinnen der Grund- Mittel- und Oberschulen der Autonomen Provinz Bozen für den Dreijahreszeitraum 202527
am 4. November 2025 unterzeichnet
Gehaltsanpassung an der Inflationsrate 2022/24; Landeszulage; Erhöhung der Landeszulage für den Unterschied zwischen staatlichem und Landesdienstalter; Überstunden; Außendienst; Zulage für Schülerinnenbegleitung; Vertgütung der Aus- und Weiterbildungstätigkeiten; geschlechtsspezifische Gewalt

Wer im Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises (Deutsch- Italienisch)  ist, kann um die Zweisprachigkeitszulage ansuchen. Der Zweisprachigkeitsnachweis hängt vom Studientitel bzw. dem Berufsbild ab. 
Der Zweisprachigkeitsnachweis A für Lehrpersonen mit Doktorat entspricht dem Niveu C1 des Europäischen Refrenzrahmens. Die entsprechende jährliche Zweisprachigkeitszulage beträgt 2.821,14 Euro.
Der Nachweis B, für Lehrpersonen mit Abschlußzeugnis der Sekundarstufe zweiten Grades (Oberschule),  entspricht dem Niveau B 2 und beträgt jährlich 2.354,86 €.  

Staatliche Einstufungen:

Mit dem gesamtstaatlichen Kollektivvertrag von 2024 wurden die Gehaltseinstufungen neu geregelt.

 

Nachrichten

Zur Erinnerung: In der Autonomen Provinz Bozen steht Supplent:innen, die im Schuljahr mindestens 7 Monate gearbeitet haben und bis zum Ende der Unterrichtstätigkeit und - wo vorgesehenen -  der Abschlussprüfungen im Dienst waren, automatisch eine Verlängerung des Vertrages bis 31. August und… mehr
Wir erinnern daran, dass am 6. Juni um 17:00 Uhr in Bozen auf dem Silvius-Magnago-Platz eine Kundgebung - von allen Gewerkschaften unterstützt - stattfindet: damit wollen wir unseren Gehaltsforderungen Nachdruck zu verschaffen, um so die Kaufkraft zu erhalten. … mehr
Aufgrund eines Fehlers bei der Bearbeitung der Einheitlichen Bescheinigungen der Landesbediensteten und der Lehrpersonen der Südtiroler Schulen mit staatlichem Charakter in Bezug auf die Berechnung der regionalen Zusatzsteuer für Steuerpflichtige mit zu Lasten lebenden Familienangehörigen und einem… mehr
Das Gehaltsamt für das Lehrpersonal hat Folgendes mitgeteilt (s. hier): der Einheitliche Steuerbescheid 2023 (CU) weist aufgrund einer technischen Fehlfunktion im Feld 5 „Daten des Ehegatten und… mehr
Die Gewerkschaften organisieren eine Kundgebung für höhere Löhne und mehr Kaufkraft.
Die Kundgebung findet am Dienstag, 6. Juni 2023 um 17.00 Uhr auf dem Magnago-Platz in Bozen statt
Alle sind eingeladen.… mehr
AGB CGIL - ASGB - SGBCISL - SGK-UIL Die Preise steigen, die Einkommen nicht. Wir legen einen Gang zu!
Wir machen mobil für höhere Löhne und mehr Kaufkraft. Unsere Forderungen: Privatsektor: ein territoriales Lohnelement von 150 Euro Öffentlicher Dienst: mehr Geld für den Inflationsausgleich… mehr
1) Die neue Landesberufszulage (LBZ) auf dem Gehaltszettel von April und Mai Das Gehaltsamt bestätigt uns, dass die LehrerInnen im April das neues Lohnelement, die „Landesberufszulage“ (LZB), auf dem Gehaltszettel vorfinden werden – wie durch den im November 2022 vorunterzeichneten Entwurf des… mehr
Bei der Leistungsprämie für das Schuljahr 2022/2023 werden als Übergangslösung die alten Regeln auf Landesebene angewandt und die alten Schulverträge bleiben bestehen, sofern sie nicht schon abgeändert wurden. Daher bleibt die Anwendung  des Landesgesetzes noch eingefroren, das besagt:… mehr
Am 03. 02. 2023 konnten die Südtiroler Schulgewerkschaften von CGIL, CISL und ASGB nach langer Verzögerung endlich die endgültige Unterschrift unter den ersten Teilvertrag für das Lehrpersonal 2022-2024 setzen. Damit  ersetzt die neue „Landesberufszulage“ (162 Euro… mehr
Wir erhalten viele Anfragen bezüglich der Möglichkeit, das Jahr 2013 für die Laufbahn und die Vorrückung in den Dienstaltersabschnitten anerkennen zu lassen – auch deshalb, weil andere Gewerkschaften diesbezüglich eine Initiative gestartet haben und weil das Arbeitsgericht von Marsala mit… mehr
Unmöglichkeit der Unterzeichnung des Vertrages für die  Gewerkschaften – die Veröffentlichung im Amtsblatt: ebenfalls aufgeschoben – Nachzahlungen im April? zum Spott kommt auch noch der Schaden: im Januar wird unser Gehalt geringer ausfallen – ein Versprechen:… mehr
I.  Vertragsverhandlungen auf Landesebene
Die definitive Unterschrift unter den Ersten Teilvertrag für das Triennium 2022-2024, am 22. November vorunterzeichnet, schlittert wegen der Vorabprüfung am Rechnungshof wahrscheinlich ins Jahr 2023. Erst dann ersetzt die neue „Landesberufszulage… mehr
Der Entwurf zum ersten Teilvertrages des Landeskollektivvertrags für das Lehrpersonal der staatlichen Schulen für den Dreijahreszeitraum 2022-24, der am 26. Oktober unterschrieben wurde, ist gestern Abend am 22.11.2022 durch… mehr
Auf unsere Anfrage teilt das Gehaltsamt für das Lehpersonal mit, dass die Ersatzvergütung für die vertragsfreie Zeit, die sich auf die Verzögerung bei den nationalen Kollektivvertragsverhandlungen bezieht, ab dem Junigehalt 2022 gezahlt wird.
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Durch das Legislativdekret Nr. 50 vom Mai 2022 wird jedem Angestellten mit dem Juligehalt ein Bonus Unatantum von 200 Euro zugesprochen. Die Auszahlung des Bonus erfolgt automatisch, es ist nicht nötig ein Ansuchen zu stellen. Grundvoraussetzung ist allerdings das Ausfüllen einer Eigenerklärung, in… mehr

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