Direkt zum Inhalt

Entlohnung - Einstufung

Inhalte:

Dokumente

43

Nachrichten

60

Seiten

5

Seiten

Die Leistungsprämie wird im Art. 27 des Einheitstextes der Landeskollektivverträge vom 23. April 2003 reguliert. Die Gesamthöhe der Leistungsprämie wurde im Vertrag vom 13. Juni 2003 auf 4.700.000,- € , plus 200.000,-€ für die Förderung des Englischunterrichts and den Grundschulen, festgelegt. Die Leistungsprämien werden den einzelnen Lehrpersonen vom Schuldirektor/von den Schuldirektorinnen aufgrund der mit der einheitlichen Gewerkschaftsvertretung auf Schulebene – EGV- getroffenen Kriterien individuell differenziert zugewiesen.  

Die im dezentralen Vertrag vom 19. Juni 2008/09 festgelegten Kriterien (Art. 3) gelten, sofern in der Schule keine einheitliche Gewerkschaftsvertretungen eingesetzt wurden.

Die Leistungsprämie wird einmal im Jahr im Monat Juli oder August ausbezahlt und steht allen Lehrpersonen mit unbefristetem und befristetem Vertrag zu, einschließlich dem aus Krankheitsgründen abwesendem Personal, dem Personal im obligatorischen Mutterschaftsurlaub, dem Personal in Gewerkschaftsfreistellung und dem abkommandierten Personal. Die maximale individuelle Leistungsprämie beträgt 1.400,-€, davon ist die zusätzliche Leistungsprämie für den Englischunterricht an der Grundschule ausgenommen.

Die Leistungsprämie kann verweigert oder im reduzierten Ausmaß gewährt werden, falls die Leistungs des Lehrpersonals nicht ausreichend war und dies dem betroffenen Personal im Laufe des entsprechenden Schuljahres schriftlich zur Kenntnis gebracht wurde. Die entsprechende Maßnahme wird aufgrund eines übereinstimmenden Gutachtens des Dienstbewertungskomitees getroffen.

Für die Zuweisung der Landeszulage wird Folgendes berücksichtigt: 

-  die Dienstalterabschnitte 0-2, 3-8 und 9-14 Jahre
-  der Zugang zu den weiteren Dienstaltersabschnitten ( 15-20,  21-27 Jahre und höhere)  wurde ausschließlich dem Personal vorbehalten, das am 1. April 1998 in der jeweiligen Gehaltsposition  war. 

Die Landeszulage entsprechend den Abschnitten von 3 – 8 Jahren und von 9 – 14 Jahren wird auf Antrag der Lehrperson  zugewiesen, Voraussetzung ist eine positive Bewertung des/der zuständigen Direktors/in. Diese erfolgt schriftlich und aufgrund eines Gesprächs mit der betroffenen Lehrperson.

Ab 1. Januar 2025 wird die Landeszulage gemäß Artikel 17 des Einheitstextes vom 23. April 2003 betreffend die Dienstaltersabschnitte des Landes 9-14 Jahren und 15 bis 20 Jahren um folgende Jahresbruttobeträge erhöht:

  • 323,00 Euro für die staatliche Einstufung 15-20 Dienstjahre;
  • 626,00 Euro für die staatliche Einstufung 21-27 Dienstjahre;
  • 814,00 Euro für die staatliche Einstufung 28-34 Dienstjahre;
  • 1.002,00 Euro für die staatliche Einstufung ab 35 Dienstjahre;

 

 

 

Im Folgenden die Liste der Landeskollektivverträge für die Schulen staatlicher Art in Südtirol von 1998 bis heute:

EINHEITSTEXT der mit Wirkung vom 26. November 2002 geltenden Bestimmungen der Landeskollektivverträge für das Lehrpersonal und die Erzieher/innen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols
am 23 April 2003 unterzeichnet.
Vereint den Text von 8 Landeskollektivverträgen vom 16. April 1998 bis zum 13 November 2002.   

Kollektivvertrag betreffend die Repräsentativität der Gewerkschaften für die Vertragsverhandlungen für das Lehrpersonal, die Erzieher und Direktoren der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols
am 23. Februar 2000 unterzeichnet.

Landeskollektivvertrag für das wirtschaftliche Biennium 2003-2004
am 5. Mai 2004 unterzeichnet
Anpassung der Landeszulage, Zweisprachigkeitszulage, Überstunden und Leistungsprämie.
Ergänzungen in Bereichen: Zulage für Schuldirektorenstellvertreter/innen, Wartestand wegen Politischen Mandats, Teilzeitwartestand für Personal mit Kindern. Authentische Interpretation des Artikels 16 des ET (mehrjährige Gliederung der Arbeitszeit)

Landeskollektivvertrag über die Ergänzungsvorsorge für das Lehrpersonal und für die Erzieher/innen sowie für die Schuldirektoren/innen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols
am 24. Oktober 2005 unterzeichnet

Landeskollektivvertrag für das Lehrpersonal und die Erzieher/innen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols für das wirtschaftliche Biennium 2005 – 2006
am 18.
Juli 2006 unterzeichnet
Anpassung der Landeszulage, Vergütung der Überstunden und Leistungsprämie. Anwendungskriterien für Zweisprachigkeitszulage, Besoldung des an die Dienststelle für Evaluation abgeordneten Lehrpersonals

Kollektivvertrag - Abänderung des Landeskollektivvertrages für das Lehrpersonal und die Erzieheri/innen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols vom 23.04.2003 (Art. 30 [...])
am 8. August 2007 unterzeichnet

Besoldung des abgeordneten oder zur Verfügung gestellten Personals

Ergänzender Übergangsvertrag betreffend die Arbeitszeit des Lehrpersonals der Mittel- und Oberschulen
am 6. Oktober 2008 unterzeichnet
Führt Artikel 8 bis des ET ein (Einbringen im Forfait fehlender Minuten der Unterrichtseinheit zur vollen Stunde)

Landeskollektivvertrag für das Lehrpersonal und die Erzieher/innen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols: Vergütung für Aufholmaßnahmen
am 10.
Juni 2008 unterzeichnet
Ergänzt Artikel 6 ET (Unterrichtsstunden Oberschule)

Landeskollektivvertrag für das Lehrpersonal und die Erzieher/innen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols für das wirtschaftliche Biennium 2007-2008
am 8. Oktober 2008
unterzeichnet
Ausgleich zwischen den Gehaltserhöhungen gemäß gesamtstaatlichem Kollektivvertrag (GSKV) und Landeszulage, Bemessungsgrundlage Abfertigung, Erhöhung Landeszulage für Laureat ersten Grades, Zweisprachigkeitszulage, Zulage für Schuldirektorstellvertreter/innen, Leistungsprämie für Englisch an Grundschule, Außendienstregelung, Überstunden

Ergänzender Übergangsvertrag betreffend die Arbeitszeit des Lehrpersonals
Am 8. Februar 2010 unterzeichnet
Bestätigt geltende Normen, Präzisierung in Bezug auf Dokumentation und Vergütung der Überstunden

Landeskollektivvertrag für das Lehrpersonal und die ErzieherInnen für das Jahr 2009
am 13. Juni 2013 unterzeichnet
In Bezug auf den Beschluss der Landesregierung Nr. 490 vom 25.03.2013

Landeskollektivvertrag für das Lehrpersonal und die ErzieherInnen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols
am 15. April 2014 unterzeichnet

Änderung des Artikel 15 des Einheitstextes: „Reduzierung der Arbeitszeit“

Bereichsübergreifender Kollektivvertrag zu den Sonderurlauben und Freistellungen aus Gewerkschaftsgründen
am 26. Jänner 2014 unterzeichnet

Landeskollektivvertrag für das Lehrpersonal und die ErzieherInnen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols für den Dreijahreszeitraum 2016 – 2018
am 13. Dezember 2016 unterzeichnet
Anpassung der Landeszulage, Änderung des Artikels 29 ET am 13. Dezember 2016 (Zulage für Direktorstellvertreter/innen, Artikel 23,24, 28-31, 33 Anlage IV ET (Elternzeit usw. )

Landeskollektivvertrag zum ergänzenden Gesundheitsfonds der Autonomen Provinz Bozen für das Lehrpersonal und dür die Erzieher/innen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols
am 5. Februar 2018 unterzeichnet

Ergänzender Gesundheitsfonds

Landeskollektivvertrag für das Lehrpersonal und die ErzieherInnen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols für den Dreijahreszeitraum 2016 - 2018
am 17.
Dezember 2019 unterzeichnet
Regelt den Ausgleich zwischen den vorgesehenen Gehaltserhöhungen laut gesamtstaatlichem Kollektivvertrag (GSKV) und der Landeszulage, die Zuweisung der Landeszulage, die Vergütung für Aufholmaßnahmen, ergänzt den LKV vom 24 Oktober 2005 zur Ergänzungsvorsorge.

Erster Teilvertrag für die Erneuerung des Landeskollektivvertrages für das Lehrpersonal und die Erzieher/Erzieherinnen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols für den Dreijahreszeitraum 2019 – 2021
am 8. März 2021 unterzeichnet

Anpassung der Landeszulage für das Jahr 2019 und Erhöhung der SaniPro-Landesbeitragsquote.

Einvernehmensprotokoll zwischen Landesregierung und Schulgewerkschaften
am 4. Mai 2021 unterzeichnet

Zweiter Teilvertrag für die Erneuerung des Landeskollektivvertrages für das Lehrpersonal und die Erzieher/Erzieherinnen der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols für den Dreijahreszeitraum 2019 – 2021
am 5. August 2021 unterzeichnet

Anpassung der Landeszulage (2020 und 2021)

Erster Teilvertrag für die Erneuerung des LKV für das Lehrpersonal und die Erzieher/Erzieherinnen der Grund, Mittel- und Oberschulen Südtirols für den Dreijahreszeitraum 2022 – 2024
am 28. Februar 2023 unterzeichnet

Landesberufszulage, Leistungsprämie, besoldung des abgeordneten Lehrpersonals

Zweiter Teilvertrag für die Erneuerung des LKV für das Lehrpersonal und die Erzieher/Erzieherinnen der Grund, Mittel- und Oberschulen Südtirols für den Dreijahreszeitraum 2022 – 2024
am 22. Dezember 2023 unterzeichnet

Anwendung der staatlichen Lohnerhöungen laut GSTKV 2019/21, Einmalzahlungen Inflation 2019/21, Neuberechnung der Landeszulage, Einmalzahlungen fürs Jahr 2022

Bereichskollektivvertrag für das Landespersonal
am 16. Dezember 2024 unterzeichnet
regelt Mensadienst und Essensgutscheine auch für das staatliche Personal der Schulen.

Dritter Teilvertrag für die Erneuerung des Landeskollektivvertrages für das Lehrpersonal und die Erzieher der Grund-, Mittel- und Oberschulen der Autonome [!] Provinz Bozen für den Dreijahreszeitraum 2022-2024
am 9. Januar 2025 unterzeichnet
Elternzeit, tägliche Ruhepausen, Sonderurlaub wegen Krankheit des Kindes, Wartestand für Personal mit Kindern, Freistellung aus Erziehungsgründen, Zweisprachigkeitszulage,kurze Abwesenheiten

Vierter Teilvertrag für die Erneuerung des Landeskollektivvertrages für das Lehrpersonal und die Erzieher der Grund-, Mittel- und Oberschulen der Autonome [!] Provinz Bozen für den Dreijahreszeitraum 2022-2024
am 9. Januar 2025 unterzeichnet
(Verspätete) Vorauszahlung für den Dreijahreszeitraum 2022-2024
 
Fünfter Teilvertrag für die Erneuerung des Landeskollektivvertrages für das Lehrpersonal und die Erzieher/Erzieherinnen der Grund-, Mittel- und Oberschulen der Autonomen Provinz Bozen  Abschluss Dreijahreszeitraum 2022-2024
am 18. August 2025 von SGB CISL und ASGB (nicht von der GBW FLC AGB CGIL) unterzeichnet
(Verspätete) Vorauszahlung für den Dreijahreszeitraum 2022-2024; ergänzende Gesundheitsleistungen; Abonnement Südtirol Pass
 
Vertrag für die Erneuerung des Landeskollektivvertrages für das Lehrpersonal und die Erzieher/erzieherinnen der Grund- Mittel- und Oberschulen der Autonomen Provinz Bozen für den Dreijahreszeitraum 202527
am 4. November 2025 unterzeichnet
Gehaltsanpassung an der Inflationsrate 2022/24; Landeszulage; Erhöhung der Landeszulage für den Unterschied zwischen staatlichem und Landesdienstalter; Überstunden; Außendienst; Zulage für Schülerinnenbegleitung; Vertgütung der Aus- und Weiterbildungstätigkeiten; geschlechtsspezifische Gewalt

Wer im Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises (Deutsch- Italienisch)  ist, kann um die Zweisprachigkeitszulage ansuchen. Der Zweisprachigkeitsnachweis hängt vom Studientitel bzw. dem Berufsbild ab. 
Der Zweisprachigkeitsnachweis A für Lehrpersonen mit Doktorat entspricht dem Niveu C1 des Europäischen Refrenzrahmens. Die entsprechende jährliche Zweisprachigkeitszulage beträgt 2.821,14 Euro.
Der Nachweis B, für Lehrpersonen mit Abschlußzeugnis der Sekundarstufe zweiten Grades (Oberschule),  entspricht dem Niveau B 2 und beträgt jährlich 2.354,86 €.  

Staatliche Einstufungen:

Mit dem gesamtstaatlichen Kollektivvertrag von 2024 wurden die Gehaltseinstufungen neu geregelt.

 

Nachrichten

Mit dem Inkrafttreten des  III.Teilvertrages am 9. Janaur 2025 wird die Zweisprachigkeitszulage für das Niveau A1, B1, B2 unabhängig vom Studientitel… mehr
9. Januar 2025. Die Schulgewerkschaften und die Landesagentur für die Gewerkschaftsbeziehungen haben heute zwei Kollektivverträge für die Lehrkräfte der staatlichen Grund-, Mittel- und Oberschulen des Landes unterschrieben. Der lang erwartete erste Kollektivvertrag setzt die staatlichen Normen der… mehr
Die Schulgewerkschaften Südtirols (GBW FLC AGB CGIL, SGB-CISL Schule, ASGB-SSG, UIL-SGK FUK) haben heute, 19. November 2024 den Teilvertrag über die 2. Akontozahlung zur Abfederung der Inflation der Jahre 2022 bis 2024 signiert: 
Der definitive Inflationsausgleich für diesen… mehr
Donnerstag, am 14. November 2024 hat die staatliche Regierung den s.g.  „Bonus Natale“ neu geregelt.
Freitag, am 15. hat das Gehaltsamt für das Lehrpersonal die Änderungen mitgeteilt, die wir heute, Montag am 18. November, bekannt gegeben. Wir empfehlen allen Lehrpersonen, die uns in den… mehr
Die Lehrer:innen der staatlichen Schulen, die vom 1. Juli 2023 bis 31.Dezember 2024 in Vollzeit im Dienst waren, werden als Vorauszahlung auf die Inflation einen Pauschalbetrag von 3.948 Euro brutto erhalten, ohne Unterscheidung nach Schulstufe und Dienstalter. Dies sieht das Abkommen vor, das… mehr
Presseaussendung von Donnerstag, 17. Oktober 2024
  „Wir haben mit zweijähriger Verspätung die Frage der Elternzeit und des gerichtlich erstrittenen Rechts auf Zweisprachigkeitszulage endlich geregelt. Wir warten nun auf die Verhandlungen zur finanziellen Behandlung, die am Dienstag… mehr
PRESSEMITTEILUNG -  AGB/CGIL „Achammers Ankündigung zur Erhöhung der Lehrergehälter ist gut, aber wir bedauern die Verzögerung" „Achammers Versprechen ist gut, aber wir bedauern, dass es sich um eine Anpassung an die Inflation nach drei Jahren handelt. Die Lehrergehälter sind noch nicht einmal… mehr
Die Vergabe der (hier: https://jobs.prov.bz.it/index.htm sichtbaren) jährlichen Vollzeit- und Teilzeitverträge in der italienischsprachigen Schuie wird online von Mittwoch, 21. August bis Freitag, 23.… mehr
Davon ausgehend, dass die Verhandlungen mit der Autonomen Provinz nach langem Stillschweigen unserer Gegenseite wieder aufgenommen werden, wollen wir hier unsere Forderungen klarstellen: IN DER SACHE 1. Wirtschaftlicher Teil a.  Anpassung aller Gehaltsposten an die Inflation für den… mehr
In der Autonomen Provinz Bozen haben Supplent:innen das Recht auf eine Verlängerung des Vertrages bis zum 31. August und die Bezahlung in den Monaten Juli und August, sofern sie: mindestens 7 Monate Dienstzeit im Schuljahr erreicht haben am letzten Unterrichtstag im Dienst sind bzw. am letzten… mehr
Der Minister Valditara hat in einem Brief mitgeteilt, dass für das Schulpersonal in ganz Italien die finanziellen Mittel für Preisnachlässe für… mehr
Am 3. Oktober 2023 hat die GBW FLC / AGB CGIL zusammen mit den anderen drei Gewerkschaftsorganisationen den Teilvertrag über die wirtschaftliche Behandlung des Lehrpersonals vorunterzeichnet. Hier sind die voraussichtlichen Nachzahlungen, immer unter der Voraussetzung, dass die Landesprüfstelle,… mehr
AGB-GBW-ÖD: die Regierung muss jetzt eingreifen. Die AGB hat zusammen mit dem ÖD-Öffentlicher Dienst und der GBW stets die Angleichung der Bedingungen für den Zugang zu TFR-Dienstaltersentschädigung und TFS-Abfertigung zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor gefordert.  Man muss die… mehr

Dokumente