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Mobilität

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Die Versetzungen und Übertritte zwischen Schulen derselben Unterrichtssprache der Lehrpersonen mit unbefristetem Vertrag der deutschen und ladinischen Schulen und die Versetzungen und Übertritte von den Schulen der italienischen Schulen in die deutschen Schulen und die Schulen der ladinischen Ortschaften werden in dezentralen Verträgen geregelt. Ebenso werden die Versetzungen und Übertritte in die Schulen mit italienischer Unterrichtssprache mit dezentralen Verträgen geregelt.  Für die Versetzungen an Schulen anderer Provinzen gelten die gesamtstaatlichen Normen bzw. Verträge (siehe dazu CCN mobilità personale docente) .

  1. Versetzung: Wechsel der Planstelle innerhalb desselben Stellenplanes bzw. innerhalb derselben Wettbewerbsklasse der Sekundarschulen sowie Zuweisung einer definitiven Planstelle.
  2. Übertritt in einen anderen Stellenplan oder in eine andere Wettbewerbsklasse.

Die Versetzungen werden auf Antrag der Lehrpersonen und von Amts wegen durchgeführt, wenn eine Lehrperson ihre Planstelle verliert oder noch keine erhalten hat. Die Schulen erstellen schulinterne Ranglisten auf der Basis von festgelegten Kriterien (Dienstalter, familiären Erfordernisse, Bewertung allgemeiner Titel, Vorränge etc.) und ermitteln so eventuelle Stellenverlierer.

Integrationsstellen sowie Stellen für Montessoriunterricht können im Rahmen von Versetzungen vergeben werden. (siehe Seite Integration/Montessori)

Die Versetzungen und Übertritte werden nach festgelegten Phasen durchgeführt:

  1. Versetzungen zwischen Schulen derselben Gemeinde und vorrangige Zuweisung der Planstelle
  2. Versetzungen zwischen Schulen unterschiedlicher Gemeinden
  3. Versetzungen zwischen Schulen unterschiedlicher Unterrichtssprache und zwischen Schulen verschiedener Provinzen sowie sämtliche Übertritte
  4. Versetzungen der Lehrpersonen des Landeszusatzstellenplans.

Die Termine für die Ansuchen werden von den einzelnen Schulämtern festgelegt. Die Gesuche um Versetzungen in andere Provinzen müssen über das Portal des Ministeriums ‚istanze online’ eingereicht werden.

 

Diese Maßnahmen gelten für Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag. Es gibt verschiedene Maßnahmen, die vertraglich geregelt werden.
Für die Lehrpersonen der deutschen Schulen wurde mit dem Vertrag vom März 2018 eine weitere Form von Maßnahme eingeführt, die befristete Versetzung. Diese Versetzung wird, mit einigen Ausnahmen, laut den Kriterien der Versetzungen durchgeführt und hat eine Dauer von 2 Jahren.  Für diese befristeten Versetzungen stehen vakante Stellen, sowie Stellen, die aufgrund von Teilzeitverträgen, Freistellungen oder Abordnungen frei sind, zur Verfügung. Verwendungen können im Einverständnis mit der Lehrperson und under bestimmen Voraussetzungen ebenso für 2 Jahre gewährt werden. Es gibt keine befristete Versetzung für Lehrpersonen der italienischen und ladinischen Schulen in die deutsche Schule.  
Hier die verschiedenen Mobilitätsmaßnahmen: 
a) Befristete Versetzung
b) Verwendung von überzähligen Lehrpersonen und Verwendung von Lehrpersonen mit Vorrang als der Stellenverlierer
c)Verwendung auf Stellen mit besonderen Unterrichtsverfahren: Integrations-, Montessoriunterricht und Englischunterricht in der Grundschule
d) Provisoriche Zuweisung für die Annäherung an die Familie, aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen
e) Zuweisung von Lehrpersonen, die noch keinen definitiven Dienstsitz haben
f) Zuweisung von Lehrpersonen des Landeszusatzstellenplans
g) Zuweisung zwecks Bestätigung des Dienstsitzes (didaktische Kontinuität) und Zuweisung von Lehrpersonen, deren Planstelle mehr als 30 km vom Wohnort entfernt ist. 
Alle Details dazu finden sie im Vertrag. 

Für die Maßnahmen für ein Jahr mit Schulen anderer Provinzen wird die geltende staatliche Regelung angewandt. 

 

 

 

Nachrichten

Mit dem Rundschreiben Nr. 29/2021 hat die Deutsche Bildungsdirektion die Vorgaben und den Termin für die Einreichung der Gesuche um Versetzung, Übertritt und Zuteilung des definitiven Dienstsitzes für die deutschsprachigen Schulen staatlicher Art festgelegt. Für das Schuljahr 2022/2023 können die… mehr
Lehrpersonen der deutschen Schule, die im Zuge der provisorischen Zuweisungen eine Stelle erhalten haben, die mehr als 50 km von ihrem Wohnort entfernt ist, können auf Antrag einer Stelle zugewiesen werden, die nach Durchführung der Maßnahmen frei wird. Der Antrag ist bis 15. Juli 2021 an… mehr
Italienische Schule: : Verwendungen und provisorische Zuweisungen 2021/22 Die Gesuche der Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag um Verwendung und provisorische Zuweisung für das Schuljahr 2021/22 in die italienische Schule in Südtirol  müssen innerhalb 25. Juni 2021, 21 Uhr und… mehr
Die Gesuche um Versetzung und/oder Übertritt in den italienischen Schulen müssen innerhalb des 13. April 2021 für das Lehrpersonal, und vom 5. April bis 5. Mai 2021 für ErzieherInnen abgegeben werden. Mit Ausnahme der ReligionslehrerInnen und der überzähligen LehrerInnen, die den Antrag in… mehr
Ladinische Schule: Verwendungen und provisorische Zuweisungen – Schuljahr 2021/22   Die Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag können um eine Mobilitätmaßnahme für ein Jahr ansuchen. Der Termin für die Einreichung der Gesuche ist der 8. April 2021. Der obgenannte Termin gilt auch… mehr
Die deutsche Bildungsdirektion teilt mit, dass der Termin für die Ansuchen um Verwendungen und provisorische Zuweisungen an GS, MS und OS für das Schuljahr 2021/22 Mittwoch, der 31. März 2021 ist. Das Gesuch kann über die Lasis-Adresse ohne Unterschrift an die Mailadresse… mehr
Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag der Grund-, Mittel- und Oberschulen können innerhalb 5. Februar 2021 um Übertritt und/oder Versetzung in den ladinischen Ortschaften ansuchen. Erforderlich dafür sind der Zweisprachigkeitsnachweis und die Ladinischprüfung bei der… mehr
Der dezentralisierte Landesvertrag über Verwen­dungen und proviso­rische Zuweisungen des Lehr- und Erzie­hungs­personals mit unbefristetem Arbeitsvertrag in den Schulen mit italienischer Unterrichtssprache der Provinz Bozen für das Triennium 2019/20, 2020/21, 2021/22 wurde am 28.06.2019, mit… mehr
Der Termin für die Ansuchen um provisorische Zuweisung oder Verwendung für das Schuljahr 2020/21 an ladinischsprachigen Schulen ist der 30. Juni für Grundschulen und der 10. Juli für Mittel-und Oberschulen. Die Ansuchen müssen im Schulsekretariat abgegeben werden, es handelt sich um eine… mehr
Mit einer Mitteilung sind die befristeten Versetzungen, Verwendungen und provisorischen Zuweisungen für das Lehrpersonal mit unbefristetem Arbeitsvertrag veröffentlicht worden. Die befristeten Versetzungen und ein Teil der Verwendungen gelten für die Schuljahre 2020/21 und 2021/22. Weitere… mehr
Mit dem Rundschreiben Nr.11/2020 gibt die deutsche Bildungdirektion bekannt, dass die Lehrpersonen aller Schulstufen mit unbefristetem Vertrag innerhalb 16. April 2020 um folgende zeitlich befristete Mobilitätsmaßnahmen ansuchen können:
1. befristete Versetzung (Biennium 2020/2021 und 2021/2022… mehr
Das deutsche Schulamt hat die Versetzungen für das Schuljahr 2020/21 veröffentlicht. Die betreffenden Lehrpersonen erhalten vom Schulamt eine E-Mail.  Die Ergebnisse finden Sie… mehr
Mit dem Rundschreiben 35/2019 wird mitgeteilt, dass die Gesuche um Versetzung (inklusive Zuweisung des definitiven Dienstsitzes) und um Übertritt bis Mittwoch den 27. November 2019 eingereicht werden müssen. Lehrpersonen mit unbefristeten Arbeitsvertrag können die Gesuche in Papierform direkt in… mehr
Der dezentralisierte Landesvertrag über Verwen­dungen und proviso­rische Zuweisungen des Lehr- und Erzie­hungs­personals mit unbefristetem Arbeitsvertrag in den Schulen mit italienischer Unter­richtssprache der Provinz Bozen für das Triennium 2019/20, 2020/21, 2021/22 wurde am 28.06.2019… mehr
Die Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag können um eine Mobilitätmaßnahme für ein Jahr ansuchen. Der Termin für die Einreichung der Gesuche ist der 26. Juni 2019 um 12.00 Uhr.  Die Gesuche müssen beim Schulamt am Stichtag (26.06.2019) spätestens bis 12.00 Uhr abgegeben… mehr

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