Die Anträge um Verwendung oder provisorische Zuweisung in andere Provinzen sind vom 20. Juni 2022 bis zum 4. Juli 2022 möglich.
Die Anträge müssen online (durch „Istanze online“, das Webportal des Unterrichtsministeriums) gestellt werden.
Nur die Anträge für Erzieher:innen und Religionslehrer:innen können innerhalb derselben Frist ausnahmsweise in Papierform (hier die Formulare) gestellt werden.
Die Gültigkeit des nationalen Kollektivvertrags 2019/2022 wurde um ein Jahr verlängert.
Antrag stellen dürfen alle interessierten Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag: Die vom Gesetz vorgesehenen Einschränkungen sind heuer nicht gültig.
Kollektivvertrag, Mitteilung des Ministeriums und weitere Infos hier: