Die Gesuche um Versetzung und/oder Übertritt in den italienischen Schulen müssen
- innerhalb des 13. April 2021 für das Lehrpersonal, und
- vom 5. April bis 5. Mai 2021 für ErzieherInnen
abgegeben werden.
Mit Ausnahme der ReligionslehrerInnen und der überzähligen LehrerInnen, die den Antrag in Papierformat abzugeben haben, müssen alle anderen Lehrer die Gesuche "online" stellen. Für das Lehrpersonal der deutschen und ladinischen Schule gelten die Angaben des jeweiligen Schulamtes.
Lehrpersonen die mit 01.09.2020 in die Stammrolle aufgenommen wurden und Lehrpersonen des Landeszusatzstellenplans müssen um Versetzung ansuchen, um ihren definitiven Dienstsitz zu erhalten.
Die Anträge können bis 7. Mai 2021 widerrufen werden.
Rundschreiben, Formulare und Rechtsquellen hier.