Der Termin für die Einreichung der Gesuche nach Verwendungen und provisorischen Zuweisungen zwischen oder nach ladinischen Schulen ist der
14. April 2022.
Nach dieser Frist können die Gesuche nicht mehr angenommen werden (Verfallsfrist).
Die Gesuche müssen an die Landesdirektion über die Sekretariate der Schulen übermittelt werden (Datumsstempel der Schule erforderlich).
Der obgenannte Termin gilt auch für Lehrpersonen der italienischen und deutschen Schulen, die um provisorische Zuweisung/Verwendung in eine Schule der ladinischen Ortschaften ansuchen.
Rundschreiben und Gesuchsvorlagen hier.