Mit dem Rundschreiben Nr. 19 vom 5. März 2026 hat die deutsche Bildungsdirektion mitgeteilt, dass neue Anträge um Teilzeitarbeit, mehrjährige Gliederung der Arbeitszeit und um die Reduzierung der Unterrichtszeit bis Dienstag, den 31. März 2026 an die SchulSchuldirektion des derzeitigen Dienstsitzes zu richten sind.
Alle Gesuchsvordrücke sind hier zu finden.
A) Teilzeit
Wer neu um Teilzeit ansucht, erhält das Teilzeitverhältnis für das Schuljahr 2026/2027 und 2027/28. Auch nächstes Jahr können Anträge um Teilzeit gestellt werden. Die Genehmigung erfolgt dann allerdings nur mehr für das Schuljahr 2027/28 mit stillschweigender Verlängerung für jeweils zwei Schuljahre. Im Falle einer Schwangerschaft bzw. bei obligatorischer Mutterschaftszeit besteht das Anrecht auf Rückkehr in Vollzeit am Ende eines jeden Schuljahres, wenn die Schwangerschaft bzw. obligatorische Mutterschaftszeit bis spätestens 15. Juli der Schule mitgeteilt und der Antrag auf das Vollzeitverhältnis gestellt wurde
B) Mehrjährige Gliederung der Arbeitszeit und besondere Teilzeit (=„Sabbatjahr“).
Wir erinnern daran, dass es nicht mehr möglich ist, das Ruhejahr als letztes Jahr vor der Pensionierung zu planen.
C) Mehrjährige Gliederung der Arbeitszeit
Die Beanspruchung der Ruhepause im nächsten Schuljahr muss von der Lehrperson bis spätestens 20. Mai beantragt werden.
D) Reduzierung der Unterrichtszeit (vor der Pensionierung)
Rundschreiben und Formulare hier.