Ranglisten

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Die Schulranglisten der deutschen und ladinischen Schulen werden jedes Jahr neu erstellt. Für die Eintragung in die Schulranglisten müssen die Bewerberinnen und Bewerber im Besitz des gültigen Zulassungstitels sein.
Die Schulranglisten sind in Gruppen eingeteilt. Die 1. Gruppe umfasst jene Bewerber, die auch in den Landesranglisten sind. Die 2. Gruppe umfasst jene BewerberInnen, die nicht in der entsprechenden Landesrangliste eingetragen, aber im Besitz eines Zugangstitels und der Lehrbefähigung sind. Die 3. Gruppe umfasst BewerberInnen, welche im Besitz des für den Unterricht vorgeschriebenen Studientitels sind.

Die Gesuche werden an das Schulamt weitergeleitet. Die BewerberInnen können in den Gesuchsvorlagen 10 Präferenzen angeben. Es können nur je nach Voraussetzung Grundschulspregel, Schulspregel, Mittelschul- und Oberschuldirektionen mit deutscher bzw. ladinischer Unterrichtssprache angegeben werden. Wer sich mit Vorbehalt in die Schulranglisten einträgt, muss den Vorbehalt innerhalb der angegebenen Frist auflösen. Für jede Schuldirektion wird eine eigene Schulrangliste für jedes Fach (Stellenplan oder Wettbewerbsklasse) erstellt, das an dieser effektiv unterrichtet wird. Die Supplenzen werden für alle Stellenpläne der Grundschule und alle Wettbewerbsklassen der Mittel- und Oberschule in einer Stellenwahl vergeben, die gemeinsam vom Schulamt und von Schulen durchgeführt wird.

Die Details finden Sie im Beschluss 1421/2017 im Bereich Dokumente. 

 

 

Die Artikel 12, 12-bis, 12-ter des Landesgesetztes Nr. 24 (12.12.1996) sehen die Errichtung von Landesranglisten vor. Diese Ranglisten sind in Gruppen eingeteilt. Die Reihung erfolgt aufgrund von Punkten laut Bewertungstabelle. Im Laufe der Jahre haben sich die Möglichkeiten der Eintragung in diese Ranglisten verändert.

Mit dem Landesgesetz Nr. 1 vom 26. Jänner 2015 und dem Beschluss der Landesregierung Nr. 196 vom 24.Februar 2015 und Nr. 136 vom 7. Februaru 2017 wurden die Landesranglisten neu geregelt. Die bestehenden Landesranglisten wurden geschlossen und haben nun auslaufenden Charakter, gleichzeitig wurde eine neue Landesrangliste eingeführt, die ab dem Schuljahr 2015/16 zur Anwendung gekommen ist. In dieser neuen Rangliste gibt es keine Gruppen. Die Reihung erfolgt nach Punkten (siehe dazu Bewertungstabelle Anlage B zum Beschluss 1421/2017). Lehrpersonen, die in den Landesrangliste mit Auslaufcharakter eingetragen sind, scheinen auch in der neuen Landesrangliste auf. In den Landesranglisten mit Auslaufcharakter, welche für das Schuljahr 2018/19 erstellt werden, erfolgt keine Neuberechnung der Punkte mehr. 

Das Gesamtkontingent der Stellen, die jährlich für die unbefristete Aufnahme an den Schulen zur Verfügung stehen, werden zu 50% auf Grund der Bewertungsranglisten der Wettbewerbe nach Titeln und Prüfungen, zu 25% auf Grund der Landesranglisten mit Auslaufcharakter und zu 25% auf Grunde der neuen Landesranglisten vergeben. Sobald eine Rangliste aufgebraucht ist, werden jeweils 50% der zur Verfügung stehenden Stellen auf der Grundlage der beiden verbliebenen Ranglisten vergeben. Wenn zwei Ranglisten aufgebraucht sind, werden alle Stellen auf Grund von der restlichen Restliste vergeben.

Lehrpersonen mit einer spezifischen Lehrbefähigung für den Unterricht von Italienisch-Zweite Sprache an Schulen in Südtirol können sich in die neuen Landesranglisten eintragen und verbleiben gleichzeitig in den Ranglisten anderer Provinzen. Wer sich mit Vorbehalt in die Landesranglisten einträgt, muss den Vorbehalt innerhalb der angegebenen Frist (heuer ist es der 25. Juli 2018) auflösen. 

In die (neuen)Landesranglisten können sich nun auch Lehrpersonen, die das Diplom der Lehrerbildungsanstalt bis zum Schuljahr 2001/02 oder das Diplom einer Schule mit Schulversuch, welches als gleichwertig erklärt wurden, eintragen, sofern sie zum 1. September 2016 in den Schulranglisten der Provinz Bozen eingetragen sind und drei Dienstjahre an staatlichen Schulen oder an Schulen staatlicher Art oder an den gleichgestellten Schulen unterrichtet haben. (Siehe dazu Art. 3 des Beschlusses  1421/2018). 
In die Landesrangliste der Wettbewerbsklasse 55/A Instrumentalunterricht Oberschule können sich Lehrpersonen eintragen, die im Besitz  der Lehrbefähigung für den Unterricht in den ehemaligen Wettbewerbsklassen 31/A, 32/A oder 77/A, des Diploms für das spezifische Musikinstrument (einschließlich Gesang) sowie eines Diploms einer Sekundarschule zweiten Grades sind, sofern diese Titel von den nationalen Bestimmungen vorgesehen sind. Diese Titel sind Zulassungstitel bis zur Ausschreibung von spezifischen Lehrbefähigungskursen, auf jeden Fall nur bis zum akademischen Jahr 2018/19. 

Mit dem Schuljahr 2017/18 wurden die (neuen) Landesranglisten auch für die italienschsprachigen Schulen eingeführt. Die Details dafür finden Sie im Beschluss 136/2017 bzw. Beschluss 1421 Dezember 2017) 

Bei der Eintragung in die Ranglisten müssen die Lehrpersonen im Gesuch die neuen Bezeichnungen der Wettbewerbsklassen verwenden. In den meisten Fällen hat sich nur die Bezeichnung geändert. Einige Wettbewerbsklassen wurden zusammengelegt. (z.B. 12/A Agrarchemie und 13/A Chemie zu A-34- Chemie) Im Themenbereich Wettbewerbsklassen finden Sie den Beschluss Nr. 1198/2016 zu den neuen Wettbewerbsklassen. 

 

Nachrichten

06.12.2024
Mit zwei Rundschreiben vom 5.12.2024 hat die ladinische Bildungsdirektion mitgeteilt, dass die Gesuche für die Eintragung in die Landes- und Schulranglisten, die Neuberechnung der Punkte in den Landesranglisten, die Änderung des Zulassungstitels und die Eintragung mit Vorbehalt innerhalb der... Mehr lesen...
19.11.2024
Die Deutsche Bildungsdirektion teilt mit, dass die Eintragung in die Landesranglisten 2025/2026  der deutschsprachigen Schule Südtirols für Lehrpersonen mit gültigem Studientitel bis 19. Dezember 2024 (Verfallsfrist) möglich ist.

Achtung: Es ist ratsam, das Rundschreiben sorgfältig zu lesen... Mehr lesen...

19.11.2024

Die Deutsche Bildungsdirektion teilt mit, dass die Eintragung in die Landesranglisten 2025/2026  der deutschsprachigen Schule Südtirols für Lehrpersonen mit Eignung oder Lehrbefähigung bis 19. Dezember 2024 (Verfallsfrist) möglich ist. Ebenso können Lehrpersonen, die bereits in den... Mehr lesen...

22.05.2024

Das Italienische Schulamt teilt mit, dass die Lehrpersonen, welche mit Vorbehalt in den Landes- oder Schulranglisten oder im Verzeichnis „X“ für den Integrationsunterricht eingetragen sind, bis spätestens 26. Juli 2024 die entsprechende Dokumentation nachreichen müssen, damit der Vorbehalt... Mehr lesen...

14.05.2024

Die Deutsche Bildungsdirektion hat die vorläufigen Landes- und Schulranglisten für das Schuljahr 2024/2025 genehmigt und veröffentlicht.
Die Bewerberinnen und Bewerber können gegen die vorläufigen Landes- und Schulranglisten innerhalb von zehn Kalendertagen ab Aushang derselben an der... Mehr lesen...

06.05.2024

Die ladinische Bildungsdirektion hat die vorläufigen Schul- und Landesranglisten für das Schuljahr 2024/25 veröffentlicht.
Die interessierten Lehrpersonen können gegen die provisorischen Ranglisten innerhalb des 10. Mai 2024 schriftlich Einspruch bei der Landesdirektorin der ladinischen... Mehr lesen...

20.02.2024

Das Ministerialdekret vom 22.12.2023, am 10.2.im Amtsblatt der Republik veröffentlicht, ist ab dem 11.2.2024 in Kraft. Es hat einige Änderungen ins System der... Mehr lesen...

05.02.2024

Die Eintragung in die Schul- und Landesranglisten für die italienische Schule in Südtirol ist wieder möglich.

Die Gesuche können eingereicht werden innerhalb 26. Februar 2024 in PDF-Format über:
- zertifizierte elektronische Post (PEC):... Mehr lesen...

01.12.2023

Mit Rundschreiben vom 30.11.2023 hat die ladinische Bildungsdirektion mitgeteilt, dass die Gesuche für die Eintragung in die Landes- und Schulranglisten, die Neuberechnung der Punkte in den... Mehr lesen...

17.11.2023

Die Deutsche Bildungsdirektion teilt mit, dass die Eintragung in die Schulranglisten 2024/2025  der deutschsprachigen Schule Südtirols bis 19. Dezember 2023 (Verfallsfrist) möglich ist.

Bewerberinnen und Bewerber, die eine oder mehrere Zulassungsvoraussetzungen noch nicht besitzen, können... Mehr lesen...

11.08.2023

Die Stellenwahl für die unbefristeten Verträge der italienischen Schule wird am Montag, 21. und am Dienstag, 22. August 2023 in Präsenz im „A.-Fiaschi“-Saal am Sitz der Italienischen Bildungsdirektion, in Bozen,Neubruchweg Nr. 2  stattfinden.

Rundschreiben, Stellenverzeichis;... Mehr lesen...

26.05.2023

Das italienische Schulamt hat die vorläufigen Landes- (hier) und Schulranglisten (... Mehr lesen...

25.05.2023

Mit Rundschreiben vom 25..2023 teilt die Italienische Bildungsdirektion mit, dass die Auflösung der Vorbehalts zu den Landes- und Schulranglisten bis  28 Juli 2023 möglich ist.

Rundschreiben und Formulare... Mehr lesen...

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