- Eintragung in die Schulranglisten 2026/27 der Lehrpersonen mit gültigem Studientitel
- Eintragung oder Neuberechnung der Punkte für Lehrpersonen mit Eignung oder Lehrbefähigung in die Landesranglisten 2026/27.
Bewerberinnen und Bewerber, die eine oder mehrere Zulassungsvoraussetzungen noch nicht besitzen, können sich mit Vorbehalt eintragen.
Die Auflösung des Vorbehalts ist innerhalb 30. April 2026 (Verfallsfrist) möglich.
Achtung: Es ist ratsam, das Rundschreiben sorgfältig zu lesen, da es einige Neuigkeiten gibt, wie den Beschluss der Landesregierung zu den Ranglisten (der u.a. die Bewertung der EDV-Zertifikate eingeführt hat) und die staatliche Reform einiger Wettbewerbsklassen.
Hier Rundschreiben und Vordrucke zu den Schulranglisten ; hier zu den Landesranglisten.
