Ladinische Schule: Eintragung in die Landes- und Schulranglisten 2025/26

Ladinische Schule: Eintragung in die Landes- und Schulranglisten 2025/26

Mit zwei Rundschreiben vom 5.12.2024 hat die ladinische Bildungsdirektion mitgeteilt, dass die Gesuche für die Eintragung in die Landes- und Schulranglisten, die Neuberechnung der Punkte in den Landesranglisten, die Änderung des Zulassungstitels und die Eintragung mit Vorbehalt innerhalb der Verfallsfrist 10. Januar 2024 in einer einzigen PDF-Datei mit Kopie der Identitätskarte mittels E-mail an das Postfach repartiziun-scola-cultura-ladina@provinz.bz.it , oder mittels PEC-Mail an das Postfach repartiziun-scola-cultura-ladina@pec.prov.bz.it oder in Papierform per Einschreibebrief mit Rückantwort an die Abteilung Ladinische Bildungs- und Kulturverwaltung, Bindergasse 29, 39100 Bozen zu schicken sind.

Wir empfehlen, die Rundschreiben durchzulesen. Viele Regeln über Punkte und Vorränge sind geändert worden:

- Aufgrund der staatlichen Reform der Vorränge bei Punktegleichheit ist es erforderlich, alle zutreffenden Vorränge im Gesuch neu zu erklären.
- Unterrichtsdiensten, die ohne gültigen Studientitel geleistet wurden, werden mit 3 Punkten pro Jahr gewertet
- für das Spezialisierungsdiplom für den Integrationsunterricht werden 3 Punkte anstatt 2 zuerkannt
- Der Besitz von vier EDV- Zertifikaten wird mit jeweils 0,5 Punkten gewertet;
- auch außereuropäische Sprachzertifikate werden anerkannt.

Die Ansuchen um Auflösung der Vorbehalte müssen innerhalb 15. Mai 2025 in der Landesdirektion einlangen.

Rundschreiben, Formulare und Beschluss der Landesregierung zu den Landesranglisten hier.
Rundschreiben, Formulare und Beschluss der Landesregierung zu den Schulranglisten hier.