Der Landesschulrat ist das Beratungsorgan der Landesregierung und berät diese in Fragen der Bereichen Kindergärten und Schulen staatlicher Art. Die Zusammensetzung auf Aufgaben des Landesschulrates sind im Landesgesetz Nr. 24/1996 geregelt.
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Der Landesschulrat ist das Beratungsorgan der Landesregierung und berät diese in Fragen der Bereichen Kindergärten und Schulen staatlicher Art. Die Zusammensetzung auf Aufgaben des Landesschulrates sind im Landesgesetz Nr. 24/1996 geregelt.
Die Ergebnisse der Landesschulratswahlen für die Vierjahresperiode 2021-2025 sind bekannt.
Ergebnisse und Zusammensetzung des LSR siehe hier.
Folgende gewählte... Mehr lesen...
Am 29. April 2021 wird der neue Landesschulrat für die nächsten 4 Jahre gewählt.
Lehrpersonen und Führungskräfte wählen ihre VertreterInnen in dieses Gremium, das die Landesregierung in allen Schulbelangen berät, eigene Gutachten zu allen Maßnahmen einbringt und damit Entscheidungen... Mehr lesen...
Die Ergebnisse der Wahlen zur Erneuerung des Landesschulrates stehen fest. Die Kandidaten/innen der GBW-FLC/AGB-CGIL haben sehr gut abgeschnitten. Wir bedanken uns für die Unterstützung. Hier die Ergebnisse.