Der wöchentliche Unterrichtsstundenplan umfasst 20 Stunden. Falls die Lehrstuhlverpflichtung unter der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung liegt, wird die restliche Unterrichtszeit (Auffüllstunden) für die Übernahme von Reststunden in Parallelklassen, für Stützkurse, Sonderkurse und für gelegentliche Supplenzen verwendet.
Diese Stunden bilden ein Jahresgesamtkontingent der Schule und werden vom Lehrerkollegium für die Umsetzung der im Schulprogramm definierten Ziele geplant und festgelegt. Dabei muss mindestens 50% für zusätzliche Unterrichtstätigkeit, Stützkurse, Nachhilfe, pädagogisch-didaktische Tätigkeit in Bibliotheken, Vertiefung des Lernstoffes – also Arbeit mit Schüler und Schülerinnen – verwendet werden und die restliche Zeit für gelegentliche Supplenzen.
Von den Lehrpersonen kann die Leistung von bis zu zwei zusätzlichen wöchentlichen Unterrichtstunden verlangt werden (bezahlt). Zusätzlich kann der Unterrichtsstundenplan mit Zustimmung der Lehrperson um weitere 2 Stunden erhöht werden. (Maximal 24 Stunden wöchentlich, wobei 4 Stunden als Überstunden bezahlt werden)
Zusätzlich wird von den Lehrpersonen bis zu 220 Jahresstunden für Tätigkeiten, die mit dem Berufsbild der Lehrpersonen zusammenhängen verlangt. (Siehe unten zusätzliche Arbeitszeit)