Lehrpersonen mit einem befristetem Arbeitsvertrag können für das darauffolgende Jahr um Bestätigung des Dienstsitzes ansuchen ansuchen, wenn sie mindestens 3 Dienstjahre haben und in den Landesranglisten eingetragen sind. Die Stelle muss entweder frei oder ganzjährig verfügbar sein. Die Verlängerung des Arbeitsvertrages erfolgt gemäß der Position der betreffenden Lehrperson im Verzeichnis gemäß Artikel 10 Absatz 3 des Beschlusses der Landesregierung vom 26. Juli 2016, Nr. 839, Die Bildungsdirektion legt den Termin für die Gesuche fest, meist Mitte Juni.