Am heutigen 11. Mai 2021 haben die VertreterInnen der vier Schulgewerkschaften (GBW AGB, SGB CISL, SSG ASGB; SGK Schule FUH) und des Landes (Landeshauptmann Kompatscher und die Landesräte Achammer, Alfreider und Vettorato) den zweiten Teilvertrag (Text hier) für die Anpassung der Gehälter der Lehrpersonen der Schulen staatlicher Art vorunterzeichnet.
Mit diesem zweiten Teilvertrag umfassen die ausständigen Zahlungen bis Juni 2021 eine Summe von 1.207,17 Euro brutto.
Im ersten Teilvertrag wurde eine Erhöhung der Landeszulage von 292 Euro brutto ab 1. Januar 2019 als Inflationsanpassung nur für das Jahr 2019 zugewiesen.
Im zweiten Teilvertrag ist eine weitere Erhöhung von jährlich 168,38 Euro brutto vorgesehen für die Inflationsanpassung für das Jahr 2020 und um 297,61 Euro brutto als Inflationsanpassung für das Jahr 2021.
Insgesamt beträgt nun die Erhöhung also 75,8 Euro brutto monatlich für 10 Monate.
Das Ziel der Angleichung an die Lehrpersonen der Landesschulen, deren Position durch den Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag geregelt ist, bleibt damit in weiter Ferne.
Hier eine Analyse der Zahl(ung)en im Detail:
Vergleich Lehrpersonal der Schulen staatlicher Art und Lehrpersonal der Landesschulen:
I HPVI (Harmonisierter Verbraucherpreisindex)
Die Teilverträge für die Lehrpersonen der Schulen staatlicher Art sehen eine Inflationsanpassung nach den ISTAT-Daten vor, die am 5. Juni 2020 zur Verfügung standen (definitive Inflation 2019 von 0,7%, voraussichtliche Inflation für 2020 von 0,4 % und voraussichtliche Inflation für 2021 von 0,7 %); d.h. insgesamt 1,8%.
Der Bereichsübergreifende Kollektivvertrag hat den HPVI laut zur Verfügung stehenden ISTAT-Daten vom 30 Mai 2019 festgelegt: 0,9 % für das Jahr 2019, 1% für das Jahr 2020, 1,1 % für das Jahr 2021; d.h. insgesamt 3%.
Tabellenübersicht HPVI im Vergleich:
HARMONISIERTER VERBRAUCHERPREISINDEX FÜR ITALIEN (OHNE PREISENTWICKLUNG DER IMPORTIERTEN ENERGIE) |
||||||
|
Landeslehrpersonal |
Lehrpersonal der staatlichen Schulen |
||||
ISTAT |
jährliche Erhöhung |
jährliche Kosten |
ISTAT |
jährliche Erhöhung |
jährliche Kosten |
|
30/05/2019 |
Euro brutto |
Mio. € |
05/06/2020 |
Euro brutto |
Mio. € |
|
IPCA 2019 |
0,90% |
375,00 € |
4,98 |
0,70% |
292,00 € |
3,87 |
IPCA 2020 |
1,00% |
421,00 € |
5,59 |
0,40% |
168,38 € |
2,23 |
IPCA 2021 |
1,10% |
468,00 € |
6,21 |
0,70% |
297,61 € |
3,95 |
insgesamt 2019-21 |
3,00% |
1.264,00 € |
16,77 |
1,80% |
757,99 € |
10,05 |
Die Prognosen des HPVI, die für den Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag angewandt wurden, haben jeder und jedem Landesbediensteten eine jährliche Erhöhung von 1.264 Euro beschert, während die Erhöhung des HPVI für die Lehrpersonen der staatlichen Schulen 758 Euro betrifft, also genau 506 Euro brutto jährlich weniger als die Lehrpersonen der Landesschulen.
Insgesamt beträgt die Differenz im Dreijahreszeitraum (2019-2021) 925 Euro brutto; um sie zu auszugleichen, sind 12,28 Millionen Euro nötig.
Ab 2021 beinhalten die Kosten für den Ausgleich zu den 506 Euro brutto jährlich 6,715 Millionen Euro. Würde im Jahr 2023 entschieden, den Lehrpersonen der staatlichen Schulen denselben Inflationsausgleich wie laut Bereichsübergreifendem Kollektivvertrag auszuzahlen, wäre für den Zeitraum 2019 bis 2023 die Summe von 25,713 Millionen Euro nötig.
II Berufszulage
Der Bereichsübergreifende Kollektivvertrag hat den Lehrpersonen der Landesschulen eine Erhöhung von 120 Euro brutto monatlich für 12 Monate (insgesamt 1.440 Euro brutto jährlich) als Berufszulage zugewiesen.
Die Kosten für 10.000 Lehrpersonen würden circa 19,109 Millionen umfassen. Die im Dreijahreszeitraum 2019-2023 angereifte Differenz beläuft sich auf 38,218 Millionen.
III Leistungspämie
Der Bereichsübergreifende Kollektivvertrag hat den Landeslehrpersonen als Erhöhung der Leistungsprämie insgesamt über 3 Millionen Euro jährlich zugestanden. Insgesamt ergibt dies für die drei Jahre 2019-2021 eine Summe von circa 9,6 Millionen und für die weiteren Jahre von 3,3 Millionen Euro jährlich.
Gesamtdifferenz im Zeitraum 2019-2021
Insgesamt sind für die die Angleichung der Lehrpersonen staatlicher Art an diejenigen des Landes im Zeitraum 2019-2021 folgende Mittel erforderlich:
12,282 Millionen (Inflation) plus 38,218 Millionen (Berufszulage) plus 9,6 Millionen (Leistungsprämie) ergeben insgesamt 60,1 Millionen Euro für den Haushalt 2021.
In den Folgejahren (2022, 2023) kostet die Gleichstellung 29,124 Millionen Euro jährlich (6,715 Millionen Anpassung an HPVI laut bereichsübergreifendem Kollektivvertrag plus 19,109 Berufszulage und 3,3 Millionen Leistungsprämie). Die aktuell vorgesehenen Haushaltsmittel für das Jahr 2021 und 2022 sind jeweils 15 Millionen jährlich.
10,5 Millionen jährlich sind für die beiden Teilverträge verbucht, daher bleiben noch circa 4,5 Millionen Euro jährlich übrig. Um die Gleichstellung (Kosten 29,124 Millionen Euro) zu gewährleisten, braucht es eine weitere Zuweisung von circa 25 Millionen jährlich.