Wegen Corona vom Wettbewerb ausgeschlossen: Erfolg am Verwaltungsgericht Bozen

Wegen Corona vom Wettbewerb ausgeschlossen: Erfolg am Verwaltungsgericht Bozen

Genauso wie die FLC auf staatlicher Ebene unterstützt auch die lokale Vertretung der Schulgewerkschaft GBW die Kampagne für jene Lehrpersonen, die aufgrund von Krankheit oder Quarantäne wegen Covid 19 von der Teilnahme an einem Wettbewerb ausgeschlossen wurden.
Am 25. Mai 2021 hat das Regionale Verwaltungsgericht Bozen mit einem Senatsbeschluss eine Lehrperson als Sicherungsmaßnahme zu einem Ersatzprüfungstermin zugelassen. Unser Mitglied war wegen Corona von der Teilnahme am außerordentlichen Wettbewerb der italienischen Schule ausgeschlossen worden.
Damit ist auch auf lokaler Ebene ein erster Erfolg verbucht, einen Ersatztermin für die Ausgeschlossenen zu erreichen, wie es auf staatlicher Ebene durch die erfolgreichen Interventionen der Schulgewerkschaft FLC beim Verwaltungsgericht Latium bereits geschehen ist.
Angesichts der Autonomie der Südtiroler Wettbewerbsausschreibungen von denen des Ministeriums haben wir die RechtsanwältInnen Dr. Crisafulli und Dr.in Dragogna mit einem eigenen Rekurs beim lokalen Verwaltungsgericht beauftragt. Die endgültige Entscheidung ist für Oktober vorgesehen.