Schule. AGB/CGIL unterzeichnet den Teilvertrag nicht

Schule. AGB/CGIL unterzeichnet den Teilvertrag nicht

Die Landesversammlung der Schulgewerkschaft GBW/FLC des AGB/CGIL hat am 28.5.2025 beschlossen, den fünften Teilvertrag zur Erneuerung des Südtiroler Landesvertrags für den Dreijahreszeitraum 2022/24 nicht zu unterzeichnen.

Der Vertragstext schließt die Verhandlungen ab, ohne die Gehaltstabellen an die Inflation 2022/24 anzupassen. „Das ist eine unerhörte Neuheit“, erklärt der GBW/FLC -Sekretär Stefano Barbacetto. „Mit einer rechtlich nicht bindenden Absichtserklärung verspricht die Landesverwaltung Gehaltsanpassungen im Herbst, aber wir befürchten, dass die Unklarheit über den Dreijahreszeitraum die Finanzierung des künftigen Inflationsausgleichs gefährden wird. Die Anwendung von Teilverträgen, die übrigens auf die unregelmäßigen Finanzierungen der Provinz zurückzuführen sind, gefällt uns nicht, aber die Verhandlungen vorzeitig abzubrechen, ist sicherlich keine Lösung. Was die Absichtserklärung der Landesverwaltung angeht, möchten wir ihr vertrauen, aber ein Präzedenzfall beunruhigt uns: Die Versprechen hinsichtlich des Einvernehmensprotokolls aus dem Jahr von 2021 zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften sind bis heute nicht eingehalten worden“, so Barbacetto weiter.

Der nicht unterzeichnete Teilvertrag sieht eine einmalige Nachzahlung von 1.745 Euro brutto vor, die zu den beiden zuvor erhaltenen Anzahlungen hinzukommt. Nach Schätzungen der Gewerkschaft AGB/CGIL reicht dieser Betrag nicht aus, um die Inflation in den Jahren 2022/24 auszugleichen: Je nach Dienstalter verlieren die Lehrer zwischen 3.000 und 10.000 Euro brutto an Kaufkraft.

Auch das politische Versprechen, allen Beschäftigten eine kostenlose Fahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel zu gewähren, wird nicht eingehalten. Von diesem Privileg (das von der Gewerkschaft nicht gefordert wurde) werden diejenigen ausgeschlossen, die es am dringendsten benötigen: Supplenten mit weniger als einem Jahr Dienstzeit. Nach Angaben der Verhandlungsagentur wäre es technisch unmöglich, befristet Beschäftigten eine befristete Fahrkarte zu gewähren, ähnlich wie sie Touristen erhalten.