Das Gesetzesdekret Nr. 95 vom 2025 hat eine neue finanzielle Unterstützung für arbeitende Mütter eingeführt.
Wer hat Anrecht?
- Arbeitnehmerinnen (außer Hausangestellte)
- Selbständige
- mit einem Einkommen von bis zu 40.000 € pro Jahr
- Mütter von mindestens 2 Kindern, wobei das jüngste Kind bis zu 10 Jahre alt ist
- oder Mütter von mindestens 3 Kindern, wobei das jüngste Kind bis zu 18 Jahre alt ist
Um was handelt es sich?
- 40 € Beitrag für jeden im Jahr 2025 gearbeiteten Monat
- eine einizige Zahlung am Jahresende
Wer ist ausgenommen? Kein Anrecht haben:
- Hausangestellte
- Mütter mit unbefristetem Arbeitsvertrag und mindestens drei Kindern (sie bleiben weiterhin bis zu einem Betrag von 3.000 € pro Jahr beitragsfrei).
Um den Bonus zu bekommen ist es notwendig, einen Antrag zu Stellen. Unser Patronat INCA AGB bietet kostenlose Unterstützung dabei. Hier unser Flyer
Gesuchsfrist innerhalb 9. Dezember 2025.
Wer nach diesem Datum, jedoch noch 2025 die Voraussetzungen erfüllt, kann bis zum 31. Januar 2026 einen Antrag stellen.
Die Kritikpunkte laut AGB: Die Gewerkschaft AGB CGIL lehnt vorübergehende und nicht strukturelle Maßnahmen wie diese entschieden abmit selbständigem oder befristetem Vertrag
- Fehlende Progressivität: Der Bonus berücksichtigt nicht die tatsächliche wirtschaftliche Lage der Familien
- Ankündigungseffekt: Die Auszahlung in einer einzigen Rate dient dazu, den Bonus „sichtbarer” zu machen, hat aber keinen wirklichen Einfluss auf das Wohlergehen der Familien.
