Der Endtermin für Ansuchen um Versetzungen und Übertritte an die Schulen italienischer Sprache Südtirols und die Schulen anderer Provinzen ist der 16. März 2024.
Ausnahme:
Lehrpersonen des katholischen Religionsunterrichts, können vom 21. März bis 17. April 2024 eine Versetzung in andere bzw. von anderen Provinzen beantragen.
Die Ansuchen müssen
- über die Webseite:POLIS - Istanze OnLine - MI (istruzione.it) gestellt werden.
Ausnahmen:
- Lehrpersonen des katholischen Religionsunterrichts, die innerhalb der Provinz um Mobilität ansuchen, stellen diese Ansuchen mit einem eingescannten Dokument, das auch eine Kopie der Identitätskarte beinhaltet im PDF/A – Format an folgende Adresse: organici@provincia.bz.it .
- Lehrpersonen des katholischen Religionsunterrichts, die um Mobilität zwischen den Provinzen ansuchen, stellen die Anträge an die Schulführungskraft ihres Dienstsitzes in Papierform.
- Überzählige Lehrpersonen, die Anweisungen dazu nach dem 16. März 2024 erhalten werden.
Die Lehrpersonen der Wettbewerbsklasse A023- ter können kein Ansuchen stellen.
Widerruf der Ansuchen:
Die Ansuchen können bis zum 15.4.2024 direkt an der Schule des Dienstsitzes zurückgezogen werden.
Ausnahme: Lehrpersonen des katholischen Religionsunterrichts, die einen Antrag auf Versetzung nach Südtirol oder außerhalb Südtirols gestellt haben: 22.5.2024.
Kein Ansuchen um Mobilität für das Schuljahr 2024/25 dürfen die LP stellen, die im Rahmen der Mobilitätsmaßnahmen für das Schuljahr 2021/2022 und 20222/23 auf freiwilligen Antrag hin, eine ausgewählte Schule erhalten haben.
Ausnahmen:
- Eltern deren Kinder noch keine 12 Jahre alt sind
- Die Personen, auf die die Artikel 21 und 33, Absatz 3, 5, und 6 des Gesetzes 104/1992 anwendbar sind;
- Genaueres und weitere Ausnahmen: siehe Mitteilung in italienischer Sprache
Die im laufenden Schuljahr in die Stammrolle aufgenommenen Lehrpersonen suchen um Versetzung innerhalb der Provinz an, um einen festen Dienstsitz zu erhalten, sie können jedoch nicht an der Mobilität zwischen den Provinzen teilnehmen (Ausnahmen: wie oben).
LP des Landeszusatzstellenplans können um Versetzung, nicht jedoch um Übertritt ansuchen.
Wer im Rahmen der derzeitigen Mobilitätsmaßnahmen eine Schule zugewiesen bekommt, die in den Präferenzen erhalten ist, ist für die nächsten drei Jahre an die zugewiesene Schulstelle gebunden - mit den obengenannten Ausnahmen.
Genauere Informationen und Details zu den Formularen für das Ansuchen und den Wiederruf findet man im Rundschreiben des italienischen Schulamtes vom 29.2.2024,
im Rundschreiben der deutschen Bildungsdirektion vom 29.2.2024, in den Verordnungen des MIM (Unterrichtsministeriums) Nr. 31/204 (für ReligionsLP) und Nr. 30/2024 (für alle anderen LP).
Rechtsquellen und Formulare:
Landesrundschreiben, Ministerialverordnungen und Kollektivvertäge: hier
Gebrauchsanweisungen zur Webseite und offizielle Verzeichnisse der öffentlichen Schulen und der katholischen Diözesen: hier
Faksimile der Online-Formulare in der Webseite Istanze OnLine: hier
Papierformulare für Religionslehrpersonen: hier
Erklärungs- und Widerrufsformulare: hier
Wichtig für die LP für Deutsch als Zweitsprache: Das Dekret 255/2023 scheint den Lehrpersonen für Deutsch als Zweite Sprache in der italienischen Schule (allerdings nur für die alten Wettbewerbsklassen A-96 und A-97) erstmals die Möglichkeit zu geben, in den anderen Provinzen Italiens Deutsch als Fremdsprache zu unterrichten.