Deutsche Schule: nachträgliche Zuweisungen für LP mit unbefristetem Arbeitsvertrag (2024/25)

Deutsche Schule: nachträgliche Zuweisungen für LP mit unbefristetem Arbeitsvertrag (2024/25)

Mit Rundschreiben Nr. 28/2024 hat die Deutsche Bildungsdirektion mitgeteilt, dass sie zwecks Aufrechterhaltung der didaktischen Kontinuität von Amts wegen nachträgliche Zuweisungen und Verwendungen vornehmen wird.
Keine nachträgliche Zuweisung zur Aufrechterhaltung der Kontinuität erhalten Lehrpersonen, die bereits eine Stelle höherer Preferenz erhalten haben.

Wer aiuf die nachträgliche Zuweisung aus Kontinuitätsgründen verzichten will, muss dies bis 15. Juli 2024 per LASIS-E-mail an folgende Adresse: bildungsverwaltung@provinz.bz.it mitteilen.
Wer im Zuge der provisorischen Zuweisungen eine Stelle erhalten hat, die  mehr als 50 km vom Wohnort entfernt ist, darf eine nachträgliche Zuweisung beantragen. Der Antrag ist bis 15. Juli 2024 an die oben genannte Mailadresse zu schicken.
Gesuchsvorlagen für beide Anträge hier.

Diese Regelung gilt nicht für die Grundschullehrer:innen. Für diejenige, die in dieser Rangliste eingetragen sind, wird am 26. Juli 2024 eine On-Line-Wahl stattfinden.