Arbeitenlosenzulage (NASpI) für Supplent:innen

Arbeitenlosenzulage (NASpI) für Supplent:innen

In der Autonomen Provinz Bozen haben Supplent:innen das Recht auf eine Verlängerung des Vertrages bis zum 31. August und die Bezahlung in den Monaten Juli und August, sofern sie:

  • mindestens 7 Monate Dienstzeit im Schuljahr erreicht haben
  • am letzten Unterrichtstag im Dienst sind bzw. am letzten Prüfungstag (bei vorgesehenen Prüfungen) im Dienst sind
     

Wer hingegen als Supplent:in bei Vertragsende diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die monatliche Arbeitslosenzulage NASpI beantragen.

Was ist die monatliche Arbeitslosenzulage NASpI?

Die Neue Sozialversicherung für Beschäftigte (NASpI) ist eine monatliche Arbeitslosenzulage, eingeführt durch das italienische gesetzesvertretende Dekret Nr. 22 vom 4. März 2015, die auf Antrag gewährt wird.

Wer hat Anspruch?

  • Arbeitnehmer:innen, die unfreiwillig die Arbeit verloren haben (also nicht gekündigt haben) und daher arbeitslos sind,
  • die ihre Arbeitsbereitschaft beim Fürsorgeinstitut NISF (INPS) oder dem Arbeitsvermittlungszentrum gemeldet haben (Gesuch beim Patronat INCA CGIL AGB möglich),
  • Bereitschaft zu Maßnahmen zur aktiven Arbeitssuche unterschrieben haben
  • mindestens 13 Beitragswochen im letzten Vierjahreszeitraum nachweisen können.
     

Wann Gesuch stellen?

Innerhalb von 68 Tagen nach Vertragsende ist es möglich, empfehlenswert ist innerhalb von 8 Tagen, weil dann das Arbeitslosengeld ab dem 8. Tag nach Vertragsende berechnet wird.

Wie lange ausbezahlt?

Die Arbeitslosenzulage wird monatlich ausbezahlt, Grundlage ist die Hälfte der Beitragswochen im letzten Vierjahreszeitraum. Beitragszeiträume, für die bereits eine Arbeitslosenentschädigung ausbezahlt wurde, werden nicht mehr berücksichtigt. Auch jene Beitragszeiträume, für die es bereits Einmalvorauszahlungen gegeben hat, zählen nicht mehr.
Der Zeitraum der Inanspruchnahme der NASpI ist durch figurative Beitragszahlungen des Fürsorgeinstituts NISF (INPS) gedeckt.

Wie Gesuch stellen?

Das Gesuch muss dem Fürsorgeinstituts NISF (INPS) telematisch gestellt werden.
Wir empfehlen dafür einen Termin beim Patronat INCA CGIL AGB zu vereinbaren.