„Absichtserklärung“ und Kompatschers Forderungen: Mitteilung an unsere Mitglieder

„Absichtserklärung“ und Kompatschers Forderungen: Mitteilung an unsere Mitglieder

[am 12. Oktober 2025 gesendet]

Am Mittwoch, dem 8. Oktober, fand ein Treffen statt zwischen: dem Landeshauptmann, den für Bildung und Personal zuständigen Landesräten und hohen Beamten der Bildungsdirektionen einerseits, und den repräsentativen Gewerkschaften für staatliche und Landesschulen und Kindergärten andererseits.
Thema des Treffens: die Verhandlungen, die im Januar 2026 beginnen sollen.
Bereits bei einem früheren Treffen hatte Landeshauptmann Kompatscher den Gewerkschaften vorgeschlagen, eine (rechtlich unverbindliche) Absichtserklärung zu unterzeichnen, um die Parteien an die künftigen Verhandlungen zu binden und ihre Forderungen schriftlich festzuhalten.

Wie in den letzten Tagen mehrmals von den Medien berichtet wurde, will jedoch die Landesregierung  die Aufnahme von Verhandlungen (oder sogar von technischen Arbeitstischen) von der Beendigung der Protestaktionen in den Schulen abhängig machen.

Die versprochene, noch nicht zur Verfügung gestellte Summe für das gesamte Bildungspersonal beträgt 300 Mio. Euro für den Dreijahreszeitraum 2026/28. Nur wenn die Proteste beendet werden, versprechen Landeshauptmann und Landesräte, Verhandlungen anzunehmen, um:

- maximal 100 Mio. Euro pro Jahr für Gehaltserhöhungen und mindestens 10 Mio. Euro für die Vergütung von zusätzlichen Aufgaben und Verantwortungen im Rahmen der Lehrtätigkeit zu reservieren,
- die Gesamtvergütung der Lehrkräfte an staatlichen Schulen schrittweise an die der Lehrkräfte an Landesschulen „anzunähern“,
- geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Bedarf an mehr Personal im Bereich der Inklusion zu decken,
- Maßnahmen zur Stärkung der Schulsekretariate zu ergreifen, um die Lehrkräfte von der bürokratischen Belastung durch die Organisation außerschulischer Aktivitäten zu entlasten.

Sollte es weitere Proteste geben, so Kompatscher, werde es keine Vertragsverhandlungen geben. Der endgültige Text der Absichtserklärung liegt noch nicht vor. Der Landeshauptmann gibt den Gewerkschaften eine Woche Zeit, um sie zu unterschreiben. Die Unterschrift hat keinen Rechtswert:
Wenn anschließend Vertragshandlungen stattfinden, können sowohl unterzeichnende als auch nicht unterzeichnende Gewerkschaften daran teilnehmen.

Soweit die Chronik. Nun ein Kommentar:
- Zur Methode:

1. Die Weigerung, sich an den Tisch zu setzen, solange die spontanen Proteste in den Schulen nicht enden, ist eine unerhörte Haltung.
Sicherlich verlangt der Grundsatz der Fairness, dass die teilnehmenden Gewerkschaften wahrend der Verhandlungen nicht protestieren, aber die Weigerung, sich mit den repräsentativen Gewerkschaften an den Verhandlungstisch zu setzen, unter dem Vorwand, dass andere Akteure Initiativen ergriffen haben, entspricht nicht der gängigen Praxis in den Gewerkschaftsbeziehungen.
Um es klar zu sagen: Auf nationaler Ebene ist es normal, dass die Regierung mit den wichtigsten Gewerkschaften verhandelt, auch wenn andere ihr Streikrecht ausüben. Wir erinnern auch daran, dass der Protest in den Schulen keine Arbeitsverweigerung ist.

2. Zum zweiten Mal werden die Gewerkschaften aufgefordert, den Verhandlungsgegenstand „a priori“ festzulegen, bevor die entsprechenden Mittel bereitgestellt werden. Es gibt nur einen Präzedenzfall: Vor einigen Monaten unterzeichnete der AGB eine ähnliche Absichtserklärung nicht und nahm trotzdem an den Verhandlungen teil.

- Zur Sache:

1. Die versprochenen Geldmittel in Höhe von 100 Mio. Euro pro Jahr könnten eine deutliche Erhöhung der Gehàlter ermöglichen. Es kursieren Schätzungen, die von durchschnittlich 5.200 Euro brutto pro Jahr ausgehen. Allerdings ist es nicht richtig, Vorhersagen zu treffen, bevor man die Kriterien für die Aufteilung der Geldmittel kennt. Die Summe muss unter staatlichen Lehrpersonen, Berufschullehrer:innen, Kindergärtner:innen, Mitarbeiter:innen für die Integration aufgeteilt werden.

2. Es wird wieder versprochen, man werde die Gehälter der staatlichen Schullehrer:innen an die der Landesberufschullehrpersonen „annähern“. Das inzwischen vergessene, im Einvernehmensprotokoll vom 4. Mai 2025 enthaltene Versprechen war wörtlich klarer.

Die Lage ist kompliziert. Wir müssen daher wichtige Entscheidungen treffen. 

Der versprochene Betrag ist beträchtlich. Sollen wir dem Diktat des Landeshauptmanns beugen?
Sollten wir die Initiativgruppen zum Schweigen auffordern?
Und wenn diese nicht schweigen werden?

Am 10. Oktober äußerte sich die GBW-Landesgeneralversammlung online mit großer Mehrheit gegen die Unterzeichnung. Sie hat jedoch das Landessekretariat beauftragt, unsere Mitglieder zu konsultieren. Die vom Landehauptmann geforderten Fristen erlauben uns nicht, Gewerkschaftsversammlungen zu organisieren.
In den nächsten Tagen werden wir euch mitteilen, welche Form der Konsultation wir wählen werden.