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Befristete Verträge (Supplenzen)

Die Auswahl der BewerberInnen für Supplenzen an verschiedenen Schulen bzw. Schulstufen erfolgt auf Grund der Landesranglisten und der Schulranglisten. Die Auswahl der Berechtigten für den Abschluss eines Arbeitsvertrages im August erfolgt durch Einberufung seitens des Schulamtes. Die Lehrpersonen, die in den Ranglisten eingetragen sind, müssen am vorgesehenen Tag und zur angegebenen Stunde erscheinen. Die verfügbaren Stellen werden wenigstens 24 Stunden vor Einberufung, getrennt nach Art der verfügbaren Supplenzstelle (Jahresstelle, zeitweilige Supplenz…), veröffentlicht.

Arten von Supplenzen 

Jahressupplenz: Stellen zur Besetzung einer freien Stelle bis zum 31. August des jeweiligen Schuljahres;
Zeitweilige Supplenz : Stellen bis zum Ende der didaktischen Tätigkeit. Es sind nicht freie Stellen, aber Stellen, die bis zum 30. Juni verfügbar sind. Die Arbeitsverträge werden in der Regel automatisch bis zum 31. August stillschweigend verlängert.
Zeitweilige Supplenz: Die Dauer dieser Arbeitsverträge hängt von den Diensterfordernissen der Schulen ab, d. h. von der Dauer der Abwesenheit der/des Stelleninhaberin/s.

Häufung der Verträge Die/Der BewerberIn, welche/r einen Teilauftrag erhalten hat, behält auf Grund seiner/ihrer Position in den verschiedenen Ranglisten das Recht, seine Stundenanzahl zu ergänzen. In der Grundschule kann der Auftrag einer Schuldirektion nur in Nachbardirektionen ergänzt werden. In den Mittel- und Oberschulen kann die Ergänzung auch durch Teilung eines Lehrstuhles erfolgen, sofern es mit den organisatorischen und didaktischen Erfordernissen der Schule vereinbar ist, wobei die Unterrichtsfächer, welche den Lehrstuhl bilden, nicht getrennt werden. Die Ergänzung kann mit Stunden der gleichen Wettbewerbsklasse oder auch verschiedener Wettbewerbsklassen erfolgen, wobei jedoch nicht mehr als drei Schulen betroffen sein können und die Schulen untereinander leicht erreichbar sein müssen.
 

Die Stellenwahl erfolgt seit dem Sommer 2019 nur noch Online. .

Kann ich eine Stelle von der Schule bekommen? Die Schulführung vergibt Supplenzen für die Vertretung von zeitweilig abwesendem Personal. Zu diesem Zwecke werden die in Frage kommenden BewerberInnen (nach Reihung in der Schulrangliste) mittels geeigneter Mitteilung kontaktiert. Ist eine Schulrangliste aufgebraucht, werden die Supplenzen mittels der Ranglisten anderer angrenzender Schulen vergeben. Muss die Schule Personen berufen, die nicht die erforderlichen Zulassungstitel besitzen, so können die DirektorInnen die Stellen an jene vergeben, die ein Gesuch eingereicht haben und dank ihrer Studientitel und Dienstzeugnisse oder besuchter Lehrgänge, sich am besten für den Unterricht eignen. Die Schulführungskräfte geben die Vergabekriterien vorher bekannt. Die Interessierten, die in keiner Rangliste eingeschrieben sind, können sich registrieren und ihre Bewerbung auf der Bewerbungsplattform der deutschsprachigen (https://www.blikk.it/supplenz/de) oder der italienischsprachigen (https://madlene.it/it) Schule in Südtirol abgeben.

Vorzeitiger Dienstaustritt und/oder nicht erfolgter Dienstantritt Die Lehrperson, die den Dienst nicht antritt bzw. vorzeitig verlässt, kann im laufenden Schuljahr keinerlei Supplenzen mehr erhalten. Ausnahme: Die frühzeitige Auflösung der Verträge die nicht bis Ende des Schuljahrs gehen, ist innerhalb 31. Dezember möglich um eine Supplenz bis Ende der didaktischen Tätigkeit anzunehmen.

Sommergehalt Dem Personal mit zeitlich befristetem Auftrag steht die Besoldung auch für die Zeit nach dem Ende des Unterrichtes und während der Sommerferien zu, wenn es im Laufe des Schuljahres wenigstens 7 Monate Dienst geleistet hat und am Ende des Unterrichts auf jeden Fall im Dienst steht.

Verlängerung eines befristeten Vertrages - Didaktische Kontinuität - Aus Gründen der didaktischen Kontinuität wird ein Vertrag ab dem darauf folgenden Tag verlängert, wenn auf eine Abwesenheit der/des Stelleninhabers/In eine weitere ohne Unterbrechung folgt. Wenn auf zwei aufeinander folgende Abwesenheiten der/des Stelleninhabers/In Feiertage, und/oder schul- oder unterrichtsfreie Tage fallen und die/der Stelleninhaber/In den Dienst nicht wieder aufnimmt, so wird ebenfalls der Vertrag verlängert.

 

Die Aufnahme in den öffentlichen Dienst ist laut Art. 97 der Verfassung über einen ordentlichen Wettbewerb möglich.

Laut Landesgesetz Nr. 24 vom 1996 werden 50% der zur Verfügung stehenden Stellen durch Wettbewerbe nach Titeln und Prüfungen und zu 50 %  über die Ranglisten vergeben.

Die Ergebnisse eines Wettbewerbes sind in der definitiven Bewertungsrangliste veröffentlicht. Die Bewertungsrangliste wird für die Aufnahme mit unbefristetem Vertrag verwendet bis sie aufgebraucht ist. 

Laut Renzis Plan werden in Zukunft die Stellen nur mehr auf der Basis von Wettbewerben vergeben werden.

Um in den Dienst mit unbefristetem Vertrag aufgenommen zu werden, benötigten die Lehrpersonen einen gültigen Studientitel, sowie die Lehrbefähigung. (siehe Voraussetzungen)

Unbefristete Verträge:

Jedes Schulamt lädt die Personen, die auf Grund ihrer Position in den Ranglisten und der Anzahl der Stellen, die für die unbefristete Aufnahme zur Verfügung stehen schriftlich zur Stellenwahl ein (E-Mail). Die unbefristete Aufnahme auf Stellen des rechtlichen Stellenplans oder des Landeszusatzstellenplans erfolgt mittels Abschluss eines Arbeitsvertrages. Die rechtliche Wirkung beginnt am ersten Tag des entsprechenden Schuljahres, die wirtschaftliche Wirksamkeit am Tag des Dienstantritts. Das Dekret des Schulamtsleiters über die Anzahl der Stellen, die für die Aufnahme in die Stammrolle zur Verfügung stehen, und das Stellenverzeichnis werden an der Anschlagtafel und auf der Homepage des Schulamtes veröffentlicht. 
Bei der Stellenwahl wählen die Lehrpersonen einen provisorischen Dienstsitz und müssen dann um Versetzung ansuchen, um einen definitiven Dienstsitz zugewiesen zu bekommen. Die Abwesenheit bei der Stellenwahl oder der Verzicht auf eine angebotene Stelle bewirkt die endgültige Streichung aus der entsprechenden Rangliste. Wenn man verhindert ist, kann man einer Vertrauensperson die Aufgabe der Stellenwahl übergeben. Dazu benötigt die Person eine Vollmacht und eine Kopie des Ausweises. 

 

 

Befristete Verträge (Supplenzen): Die Auswahl der BewerberInnen für Supplenzen an verschiedenen Schulen bzw. Schulstufen erfolgt auf Grund der Landesranglisten und der Schulranglisten. Die Auswahl der Berechtigten für den Abschluss eines Arbeitsvertrages erfolgt durch Einberufung. Die Lehrpersonen, die in den Ranglisten eingetragen sind, müssen am vorgesehenen Tag und zur angegebenen Stunde erscheinen. Die verfügbaren Stellen werden wenigstens 24 Stunden vor Einberufung, getrennt nach Art der verfügbaren Supplenzstelle (Jahresstelle, zeitweilige Supplenz…), veröffentlicht. Jahressupplenz: Stellen zur Besetzung einer freien Stelle bis zum 31. August des jeweiligen Schuljahres Zeitweilige Supplenz bis Ende der didaktischen Tätigkeit: Stellen zur Besetzung einer nicht freien aber verfügbaren Stelle mit Arbeitsverhältnis bis zum 30. Juni (werden in der Regel automatisch bis 31. August stillschweigend verlängert) Zeitweilige Supplenz: Die Dauer dieser Arbeitsverträge hängt von den Diensterfordernissen der Schulen ab. Häufung der Verträge Die/Der BewerberIn, welche/r einen Teilauftrag erhalten hat, behält auf Grund seiner Position in den verschiedenen Ranglisten das Recht, seine Stundenanzahl zu ergänzen.

In der Grundschule kann der Auftrag einer Schuldirektion nur in Nachbardirektionen ergänzt werden. In den Mittel- und Oberschulen kann die Ergänzung auch durch Teilung eines Lehrstuhles erfolgen, sofern es mit den organisatorischen und didaktischen Erfordernissen der Schule vereinbar ist, wobei die Unterrichtsfächer, welche den Lehrstuhl bilden, nicht getrennt werden. Die Ergänzung kann mit Stunden der gleichen Wettbewerbsklasse oder auch verschiedener Wettbewerbsklassen erfolgen, wobei jedoch nicht mehr als drei Schulen betroffen sein können und die Schulen untereinander leicht erreichbar sein müssen. ...und wenn ich nicht persönlich zur Stellenwahl erscheinen kann...? Die Lehrpersonen können sich von Vertrauenspersonen mittels Vollmacht vertreten lassen. Die Bevollmächtigung verpflichtet die Lehrperson, die Wahl des oder der Bevollmächtigten anzunehmen.

Kann ich eine Stelle von der Schule bekommen? Die Schulführung vergibt Supplenzen für die Vertretung von zeitweilig abwesendem Personal. Zu diesem Zwecke werden die in Frage kommenden BewerberInnen (nach Reihung in der Schulrangliste) mittels geeigneter Mitteilung kontaktiert. Ist eine Schulrangliste aufgebraucht, werden die Supplenzen mittels der Ranglisten anderer angrenzender Schulen vergeben. Muss die Schule Personen berufen, die nicht die erforderlichen Zulassungstitel besitzen, so können die DirektorInnen die Stellen an jene vergeben, die ein Gesuch eingereicht haben und dank ihrer Studientitel und Dienstzeugnisse oder besuchter Lehrgänge, sich am besten für den Unterricht eignen. Die Schulführungskräfte geben die Vergabekriterien vorher bekannt. Vorzeitiger Dienstaustritt und/oder nicht erfolgter Dienstantritt Die Lehrperson, die den Dienst nicht antritt bzw. vorzeitig verlässt, kann im laufenden Schuljahr keinerlei Supplenzen mehr erhalten. Ausnahme: Die frühzeitige Auflösung der Verträge die nicht bis Ende des Schuljahrs gehen, ist innerhalb 31. Dezember möglich um eine Supplenz bis Ende der didaktischen Tätigkeit anzunehmen. Sommergehalt Dem Personal mit zeitlich befristetem Auftrag steht die Besoldung auch für die Zeit nach dem Ende des Unterrichtes und während der Sommerferien zu, wenn es im Laufe des Schuljahres wenigstens 7 Monate Dienst geleistet hat und am Ende des Unterrichts auf jeden Fall im Dienst steht. Verlängerung eines befristeten Vertrages - Didaktische Kontinuität Aus Gründen der didaktischen Kontinuität wird ein Vertrag ab dem darauf folgenden Tag verlängert, wenn auf eine Abwesenheit der/des Stelleninhabers/In eine weitere ohne Unterbrechung folgt. Wenn auf zwei aufeinander folgende Abwesenheiten der/des Stelleninhabers/In Feiertage, und/oder schul- oder unterrichtsfreie Tage fallen und die/der Stelleninhaber/In den Dienst nicht wieder aufnimmt, so wird ebenfalls der Vertrag verlängert.

Nachrichten

12.11.2024

Lehrpersonen, welche ihren unbefristeten Arbeitsvertrag (Stammrolle) gekündigt haben, können um Wiederaufnahme in die Stammrolle ansuchen.

Die Ansuchen sind jährlich innerhalb 15. Jänner per E-Mail an folgende Adresse zu senden: ... Mehr lesen...

26.09.2024

In einer Mitteilung gibt die italienische Bildungsdirektion bekannt, dass ein Auswahlverfahren für die Einstellung... Mehr lesen...

13.08.2024

Die Vergabe der (hier: https://jobs.prov.bz.it/index.htm sichtbaren) jährlichen Vollzeit- und Teilzeitverträge in der italienischsprachigen Schuie wird online von Mittwoch, 21. August bis Freitag, 23. August 2024 erfolgen.

Hier:... Mehr lesen...

26.07.2024

Ab dem 26. Juli 2024 wird der Server für Direktberufungen blikk.it/Supplenz mit der Plattform MADlene (MAD - steht für "messa a disposizione") ersetzt.
Alle Interessierten können eine Bewerbung mit Lebenslauf eingeben und diese auch für die deutschen... Mehr lesen...

25.07.2024

Die Stellenwahl für Lehrpersonen mit befristeten (jährlichen) Arbeitsverträgen in den deutschsprachigen Schulen wird vom 29. Juli bis zum 2. August 2024 online erfolgen.
Zeitplan und Reihenfolge der Stellenwahl sind am Freitag, 26. Juli veröffentlicht worden: s.... Mehr lesen...

18.06.2024

Die Stellenwahl für den Abschluss von unbefristeten Arbeitsverträgen in der deutschen Schule wird für alle Schulstufen von Donnerstag, 27. Juni 2024 voraussichtlich bis Dienstag, 2. Juli 2024 online durchgeführt.
Der Zugang zum Online-Dienst für die Stellenwahl ist entweder über einen SPID... Mehr lesen...

07.06.2024

Das italienische Schulamt teilt mit, dass die LP für Englisch (AB24) und Deutsch 2. Sprache (A083), die im laufenden Schuljahr im Dienst sind und nicht anderweitig in den Abschlussprüfungen eingesetzt wurden, sich als Ersatz-Kommissare zur Verfügung stellen können. Das Ansuchen befindet sich... Mehr lesen...

04.06.2024

Die ladinische Bildungsdirektion teilt mit, dass die Stellenwahl für das Schuljahr 2024/25 über folgenden Online-Dienst erfolgt:... Mehr lesen...

17.05.2024

Zwei Bozner Gymnasien haben ein Auswahlverfahren für Lehrpersonen englischer Muttersprache (in Ermangelung der Muttersprache mit Englischkenntnissen auf  C2- oder C1-Niveau des GER) für didaktische Projekte, die im Jahr 2024/25 entsprechend dem "Cambridge-Programm" durchzuführen sind,... Mehr lesen...

06.12.2023

Mit Dekret der Landesschuldirektion wurden lehrbefähigenden Ausbildungslehrgängen für Klassenlehrer/innen und für Zweitsprachlehrer/innen der deutschsprachigen Grundschule in Südtirol in den Schuljahren 2024/2025, 2025/2026 und 2026/2027 eingerichtet. Die Gesuche um Zulassung zu diesen... Mehr lesen...

25.10.2023

Der Wettbewerb nach Titeln und Prüfungen für den Unterricht von Deutsch als Zweitsprache an den Mittel- und Oberschulen italienischer Sprache für die Schuljahre 2024/25 und 2025/26 ist ausgeschrieben worden.

Es geht um 15 unbefristete Stellen in den Mittelschulen (Wettbewerbsklasse A084)... Mehr lesen...

02.10.2023
Ausschreibung für das Auswahlverfahren für einen Ausbildungslehrgang Deutsch als Zweitsprache für die italienische Grundschule in Zusammenarbeit mit der Freien Universität Bozen - Auch für Quereinsteiger:innen mit Matura! - 

Gesuche müssen innerhalb 12. Oktober eingereicht werden.

Am 28.... Mehr lesen...

18.08.2023

Die Vergabe der befristeten (jährlichen) Vollzeit- und Teilzeitverträge in der italienischsprachigen Schuie wird online von Mittwoch, 23. August bis Freitag, 25. August 2023 erfolgen.

Jede/r in den... Mehr lesen...

16.08.2023

Alle Infos auf Italienisch (hier).
Einreichefrist für die Gesuche: 15. September 2023.

Formulare, Ausschreibung, Dekrete... Mehr lesen...

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