Die Aufnahme in den öffentlichen Dienst ist laut Art. 97 der Verfassung über einen ordentlichen Wettbewerb möglich.
Laut Landesgesetz Nr. 24 vom 1996 werden 50% der zur Verfügung stehenden Stellen durch Wettbewerbe nach Titeln und Prüfungen und zu 50 % über die Ranglisten vergeben.
Die Ergebnisse eines Wettbewerbes sind in der definitiven Bewertungsrangliste veröffentlicht. Die Bewertungsrangliste wird für die Aufnahme mit unbefristetem Vertrag verwendet bis sie aufgebraucht ist.
Laut Renzis Plan werden in Zukunft die Stellen nur mehr auf der Basis von Wettbewerben vergeben werden.
Um in den Dienst mit unbefristetem Vertrag aufgenommen zu werden, benötigten die Lehrpersonen einen gültigen Studientitel, sowie die Lehrbefähigung. (siehe Voraussetzungen)