(1.9.2025) Seit der Übertragung des staatlichen Schulwesens an die Verwaltung der Autonomen Provinz Bozen im Jahr 1998 galt die weitgehende Gleichstellung der Gehälter zwischen Lehrpersonen an staatlichen Schulen und Lehrpersonen der Landesschulen als ein grundlegendes Ziel der Lohnpolitik der Provinz.
Im Laufe der Jahre haben wir uns jedoch zunehmend von diesem Ziel entfernt.
In einem Einvernehmensprotokoll vom 4. Mai 2021 sicherten die drei damaligen Bildungslandesräte der Landesregierung Kompatscher – darunter zwei noch amtierende (Achammer und Alfreider) – zu, zur Gleichstellung der Lehrergehälter zurückzukehren. Diese Zusage ist jedoch bis heute nicht umgesetzt worden.
Die nachstehenden Diagramme vergleichen die Gehaltsentwicklung von Lehrpersonen an staatlichen und an Landesschulen mit abgeschlossenem Hochschulstudium und Zweisprachigkeitsnachweis C1 (ehemals "A"). Dabei werden:
- die Gehälter der Lehrpersonen im Kindergartenbereich mit jenen der Grundschullehrkräfte verglichen, sowie
- die Gehälter der Lehrpersonen an den Landesberufsschulen mit jenen an staatlichen Oberschulen.
Die Karriereentwicklung bei den Lehrpersonen des Landes erfolgt über zweijährige Erfahrungszulagen (Biennien), während bei den staatlichen Lehrpersonen eine gestufte Entwicklung in größeren Abständen vorgesehen ist (Erhöhungen der Landeszulage im 3. und 9. Dienstjahr, Erhöhungen des Grundgehalts im 9., 15., 21., 28. und 35. Jahr).
Ergebnisse des Vergleichs:
- Das Gehalt einer Lehrperson an einer Berufsschule der Provinz liegt in 34 von 40 Dienstjahren über jenem eines Kollegen oder einer Kollegin an einer staatlichen Oberschule.
- Über einen Zeitraum von 40 Dienstjahren ergibt sich für Lehrkräfte an staatlichen Oberschulen ein Gesamtnachteil von ca. 48.800 € im Vergleich zu ihren Kolleg:innen in den Berufsschulen des Landes.
- Noch gravierender ist der Unterschied bei akademisch ausgebildeten Grundschullehrpersonen: Hier beträgt die Differenz über 100.000 € zugunsten der Lehrkräfte des Landes.
Drei Hauptursachen für diese Ungleichbehandlung:
- Verantwortung der Autonomen Provinz Bozen:
Seit 2020 erhalten Lehrpersonen an Landesschulen eine eigene Zulage – die sogenannte "Retribuzione professionale docente – RPD BZ" – in Höhe von 2.640 € jährlich, während die staatlichen Lehrkräfte erst ab 2022 eine entsprechende Zulage ("Retribuzione professionale provinciale – RPP") in Höhe von nur 1.944 € jährlich erhalten. - Verantwortung des Staates:
Das Ungleichgewicht ist insbesondere in den ersten Dienstjahren spürbar. Der Grund: Die Abschaffung der staatlichen Gehaltsstufe im 3. Dienstjahr im Jahr 2011 führte zu einem deutlichen Einkommensrückstand für junge staatliche Lehrkräfte. - Unterschiedliche Systeme der Gehaltsfortschreitung:
Nach dem 35. Dienstjahr erfolgt keine weitere Gehaltserhöhung bei staatlich Bediensteten, während das Gehalt bei Lehrpersonen des Landes weiter ansteigt.
Ein zusätzlicher Nachteil für staatliche Lehrkräfte, nicht in den Diagrammen ausgewiesen, betrifft die gesetzlich verordnete Nichtanrechnung des Dienstalters für das Jahr 2013.
Alle staatlichen Lehrpersonen, die im Jahr 2013 im Dienst standen, erhalten seither sämtliche Grundgehaltserhöhungen ein Jahr später, als es die offizielle Tabelle eigentlich vorsieht