Staatliches Haushaltsgesetz 2025: Schulpersonal benachteiligt

Staatliches Haushaltsgesetz 2025: Schulpersonal benachteiligt

Das von uns mit dem Streik des 29. Novembers 2024 beanstandete gesamtstaatliche Haushaltsgesetz (Ges. Nr. 207 vom 30. Dezember 2024), benachteiligt das gesamte Schulpersonal, indem es weder eine Inflationsanpassung der Gehälter im Dreijahreszeitraum 2022/24 vorsieht, noch eine strukturelle Stabilisierung des prekären Lehrpersonals und des Weiteren Kürzungen des Plansolls und anderer Ressourcen für die Weiterbildung und die Forschung einführt.  

Bereichsübergreifende Maßnahmen

De facto bestimmt das Haushaltsgesetz 2025 das Einfrieren der vorgesehenen Geldmittel für die Erneuerung der Nationalen Kollektivverträge für den öffentlichen Bereich bis 2030 (Art. 1, Abs. 128-131) indem es sie an die programmierte Inflation bindet. Diese Entscheidung der Regierung ist in einer Zeit, die von wirtschaftlicher Unsicherheit geprägt ist und in der die reale Inflation unmöglich vorausgesagt werden kann, nicht nachvollziehbar. Wiederum bestätigt die Regierung, dass eine Aufwertung des Bereichs „Bildung und Forschung“ durch die Anpassung der Geldmittel an europäische Durchschnittswerte und andere öffentliche Bereiche nicht vorgesehen ist.

Wir erinnern daran, dass der nationale Kollektivvertrag in Südtirol für den Grundlohn und andere Rechte der staatlichen Lehrpersonen ausschlaggebend ist. Auch beeinflussen die Entscheidungen der Regierung auf nationaler Ebene eventuelle politische Ausrichtungen der autonomen Provinz bezüglich der lokalen Vertragsverhandlungen.

Vorgesehen sind auch steuerrechtliche Änderungen was die 2021 eingeführten Steuerabzüge und Steuerbegünstigungen anbelangt. Diese Änderungen sehen zusätzliche Steuerabzüge für Einkommen bis zu 20.000 Euro vor, ein weiterer Abzug von bis zu 1.000 Euro ist für Einkommen bis zu 32.000 Euro vorgesehen, wobei der Abzug ab diesem Betrag bis zu 40.000 Euro reduziert wird. Die Auswirkungen dieser Änderungen auf die Gehälter sind individuell sehr unterschiedlich und können erst im Laufe der nächsten Monate bewertet werden. Generell wird durch die steuerrechtlichen Neuerungen die sog. „flat tax“ für Selbstständige ausgeweitet, werden Steuerabzüge und Steuererleichterungen für Unternehmen vorgesehen, Steuerabzüge von 1.000 Euro für den Besuch von gleichgestellten Privatschulen eingeführt und ein „Una tantum“ von 1.000 Euro als sog. „Bonus Bebè“ für jede Geburt/Adoption ausgezahlt. Einige Maßnahmen werden beibehalten, so zum Beispiel die Beitragsentlastung für Arbeitnehmerinnen mit mindestens 2 Kindern, der „Kita Bonus” mit einigen Änderungen und die Änderungen bezüglich der Elternzeit.

Im Bereich der Pensionierungen gibt es keine relevanten Neuerungen. Die angekündigten Änderungen des Monti-Fornero-Gesetzes wurden ausgesetzt und die einzige spezifische Neuerung betrifft die Möglichkeit für öffentlich Bedienstete ihren Dienst bis 70 Jahre fortzusetzen.

Auf die Schule bezogen:

Das Haushaltsgesetz 2025 sieht keine zusätzlichen Geldmittel für die Vertragserneuerung im Dreijahreszeitraum 2022-2024 vor, um den Kaufkraftverlust auszugleichen. Erst ab 2025 wird auf staatlicher Ebene eine traurige Erhöhung von 0,22% vorgesehen. Insgesamt ist von 112,1 Millionen die Rede, davon sollen 93,7 Mio. an den Bereich Schule gehen, allerdings nur an die Lehrpersonen und nicht an das restliche Schulpersonal (204.000 Einheiten), die für einen funktionierenden Schulbetrieb genauso grundlegend sind.

Die Geldmittel für den Nationalen Kollektivvertrag für das Triennium 2022-2024 werden nicht erhöht, aber man sieht eine Erhöhung für die Dreijahreszeiträume 2025-2027 und 2028 – 2030 vor, die nur die vermeintliche Inflationsberechnung der nächsten Jahre berücksichtigt. Dies führt dazu, dass die vorgesehenen Geldmittel für das Schulpersonal nur 1/3 der Inflation auf staatlicher Ebene im Dreijahreszeitraum decken (wir sprechen von Erhöhungen von nur 6% gegenüber einer Inflation von ca. 18%).

Inzwischen sind wir auf Landesebene zur neuen Verhandlungsrunde eingeladen worden. Wir werden euch informieren.