Wir empfehlen, die Rundschreiben durchzulesen. Viele Regeln über Punkte und Vorränge sind geändert worden:
- Aufgrund der staatlichen Reform der Vorränge bei Punktegleichheit ist es erforderlich, alle zutreffenden Vorränge im Gesuch neu zu erklären.
- Unterrichtsdiensten, die ohne gültigen Studientitel geleistet wurden, werden mit 3 Punkten pro Jahr gewertet
- für das Spezialisierungsdiplom für den Integrationsunterricht werden 3 Punkte anstatt 2 zuerkannt
- Der Besitz von vier EDV- Zertifikaten wird mit jeweils 0,5 Punkten gewertet;
- auch außereuropäische Sprachzertifikate werden anerkannt.
Die Ansuchen um Auflösung der Vorbehalte müssen innerhalb 15. Mai 2025 in der Landesdirektion einlangen.
Rundschreiben, Formulare und Beschluss der Landesregierung zu den Landesranglisten hier.
Rundschreiben, Formulare und Beschluss der Landesregierung zu den Schulranglisten hier.