Bitte den Einheitlichen Steuerbescheid CU 2023 kontrollieren!

Bitte den Einheitlichen Steuerbescheid CU 2023 kontrollieren!

Das Gehaltsamt für das Lehrpersonal hat Folgendes mitgeteilt (s. hier): der Einheitliche Steuerbescheid 2023 (CU) weist aufgrund einer technischen Fehlfunktion im Feld 5 „Daten des Ehegatten und der zu Lasten lebenden Familienangehörige“ die Zahl 2 Monate auf anstelle der effektiven Anzahl der Monate, die diese zu Lasten gelebt haben. Der Verantwortliche entschuldigt sich dafür.

  • Diejenigen, die keine weitere Steuererklärung machen (also nur den Steuerbescheid CU haben) brauchen nichts zu machen: das Gehaltsamt lässt der Steuerbehörde das korrigierte CU bis zum 16.5.2023 zukommen
  • Diejenigen, die die vorausgefüllten Modelle für die Steuererklärung nutzen (730-er, 703) müssen dies selbst richtigstellen, auch um den zusätzlichen Abzug, der für die regionale Zusatzsteuer vorgesehen ist, beanspruchen zu können:
     

Dem Beitragszahler mit einem besteuerbaren Einkommen bis 70.000 € (cedolare secca) steht ein zusätzlichen Abzug von 252 € - im Verhältnis zu dem Prozentsatz des Abzugs und der Anzahl der Monate, die das Kind zu Lasten lebt -, zu.

Hier weitere Infos und Empfehlungen von unserer Steuerberatungsstelle CAAF AGB-CGIL.