Am Mittwoch, den 6. Juli 2022 sind die Verhandlungen zur Erneuerung des Landesvertrags für das staatliche Lehrpersonal in Südtirol aufgenommen worden.
Schon beim ersten einleitenden Treffen haben sich viele Punkte herauskristallisiert, die Anlass zur Besorgnis geben. Der von der Politik vorgesehene Betrag für die Vertragserneuerung ist absolut unzureichend: Damit wird auch in Zukunft dem zunehmenden Unterschied zwischen den Gehältern von landesangestellten und staatsangestellten Lehrer*innen, der sich in den Jahren 2019-22 vergrößert hat, nicht Einhalt geboten.
Das Thema Inflation, mit seinen dramatischen Auswirkungen auf die reale Kaufkraft der Gehälter, wurde bewusst vom Verhandlungstisch ausgeschlossen.
Zu diesen für uns wichtigen Verhandlungspunkte schlägt der Verhandlungspartner eine Vertagung auf zukünftige Verhandlungen vor, die unter der Bedingung einer Bereitstellung weiterer Landesfinanzmitteln aufgenommen werden könnten. Die Landesverwaltung weist darauf hin, dass der Verlust dieser bereitgestellten Summe von 20 Millionen € droht, falls diese nicht sofort in Abstimmung mit den Gewerkschaften einer Nutzung zugewiesen würde. Der Vorschlag der Landesverwaltung lautet deshalb, diese Summe durch einen Teilvertrag (contratto-stralcio) der LP bereitzustellen. Die Landesverwaltung bietet somit wirtschaftlich gesehen wesentlich weniger als durch das Einvernehmensprotokoll vom 4. Mai 2021 zwischen Landesverwaltung und Gewerkschaften ausgemacht; auf der anderen Seite verlangt sie im Gegenzug sofortige Abänderungen bei wichtigen rechtlichen Regelungen, insbesondere:
- mehr Flexibilität bei der wöchentlichen Arbeitszeit, die auf ein Maximum von 28 Stunden erhöht werden soll
- mehr Flexibilität bei der Produktionsprämie: Der Höchstbetrag für die einzelne LP soll abgeschafft werden
- Abänderung der geltenden Regelung, für LP, die für eine Tätigkeit in der Landesverwaltung freigestellt werden.
Wir haben unser Bedauern über diese Vorgehensweise ausgedrückt und darauf hingewiesen, dass die Arbeitszeit ein sensibles Thema ist, da sie ausschlaggebend für die Lebensqualität, aber auch für die Qualität der Dienstleistung und die Anzahl der Arbeitsplätze ist und haben die Gegenseite gebeten, uns zumindest einen schriftlichen Vorschlag vorzulegen.