Am 13. Oktober 2016 wurde der bereichsübergreifende Vertrag für den Dreijahreszyklus 2016 -2018 unterschrieben. Dieser Vertrag gilt für die Bediensteten des Landes, der Gemeinden und des Gesundheitswesens und sieht die Erhöhung der Gehälter von 40 € brutto monatlich ab dem Monat Juli 2016 und weitere 40 € brutto ab Mai 2017 für alle Bediensteten vor.
Laut dem Prinzip der Gleichbehandlung ist das Land bereit, dieselben Erhöhungen den Lehrpersonen der staatlichen Schule zu gewähren. Diese Erhöhung kann das Land nur über die Landeszulage bezahlen. Da die Landeszulage aber in den Monaten Juli und August nicht ausbezahlt wird, hat die Verwaltung vorgeschlagen die Erhöhungen auf die 5 Monate Juni, September, Oktober, November und Dezember zu verteilen. Der Gesamtwert der Erhöhung für die Landesbediensteten beträgt insgesamt 260 €. für das Jahr 2016, einschließlich 13. Monatsgehalt. Wenn dieser Betrag auf 5 Monate kalkuliert wird, kommt man auf eine monatliche Erhöhung der Landeszulage von 52 € brutto. Sollte hingegen entschieden werden, die Erhöhung der Landeszulage ab dem Monat Mai zu zahlen, wird der Gesamtbetrag auf 6 Monate berechnet und das wäre also eine Erhöhung von 43,33 € (3,33 € ist der Anteil des 13. Monatsgehaltes) in den 6 Monaten.
Ab Mai 2017 beträgt die Erhöhung der Landeszulage insgesamt 1040 € brutto, berechnet auf 13. Monatsgehälter. Dies bedeutet für die Lehrpersonen der staatlichen Schule eine Erhöhung der Landeszulage, verteilt auf 10 Monate, von 104 € brutto.
Wir hoffen, dass diese Erhöhungen mit Nachzahlungen noch innerhalb Dezember 2016 , möglich sein werden, doch hängt dies von den verschiedenen Kontrollorganen ab. Das Unterrichtsministerium hat für das Gutachten 30 Tage Zeit.
Die anderen Verhandlungen, besonders jene zur Arbeitszeit, werden uns noch längere Zeit beschäftigen.