9. Januar 2025.
Die Schulgewerkschaften und die Landesagentur für die Gewerkschaftsbeziehungen haben heute zwei Kollektivverträge für die Lehrkräfte der staatlichen Grund-, Mittel- und Oberschulen des Landes unterschrieben.
Der lang erwartete erste Kollektivvertrag setzt die staatlichen Normen der Elternzeit um und enthält diesbezüglich verschiedene Verbesserungen: Der erste Monat wird zu 100% bezahlt, der zweite zu 80%, die weiteren zu 30%; die Inanspruchnahme ist flexibler (längere Abschnitte, tageweise bzw. stundenweise).
Neu ist, dass zusätzlich auch Stunden, in denen für den Unterricht zusätzliche Tätigkeiten geplant sind (z.B. Sitzungen) als kurze Abwesenheiten ohne Einbringung der Stunden für die Pflege von Kindern beansprucht werden können,
Derselbe Vertrag bestätigt endlich – nach einer langen Erfolgsreihe von Rekursen vonseiten der Gewerkschaften – das Recht auf die Zulage für alle Zweisprachigkeitsnachweise. Auch bisher ausgeschlossene Lehrpersonen mit dem Nachweis A2 und B1 haben nun Anrecht auf die Zulage, ebenso wie diejenigen, die in der Oberschule nur den Nachweis B2 haben.
Der zweite Vertrag gewährt eine „una tantum“-Zahlung von ca. 4000 Euro brutto als Anzahlung für die Inflationsanpassung der Gehälter für die Jahre 2022-2024.
Stefano Barbacetto, Landessekretär FLC GBW CGIL AGB, äußert seine Zufriedenheit mit dem Erreichtem im normativen Teil, gleichzeitig aber auch seine Besorgnis zum Verlust der Kaufkraft. Die bisher zur Verfügung gestellten Mittel seien höchstens eine Beruhigungspille; die Vertragshandlungen zum Abschluss des ökonomischen Dreijahreszeitraums, die bald fortgesetzt werden, müssen der Inflation, die in diesem Zeitraum 17% überschritten hat, strukturelle Gehaltserhöhungen entgegensetzen.
Hier die Texte beider Kollektivverträge:
3. Teilvertrag (Elternzeit, andere Abwesenheiten, Zweisprachigkeitszulage)
4. Teilvertrag (Entlohnung)