Die Landesregierung hat den Beschlussvorschlag des Wettbewerbsverfahren für die Aufnahme von Schulführungskräften an den Schulen staatlicher Art in der autonomen Provinz Bozen vorgelegt. Das Reglement wird von der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Unterrichtsministerium festgelegt. Die Wettbewerbe für die deutschen und italienischen Schulen werden im Frühjahr veröffentlicht. Die Zweisprachigkeitsprüfung A ist Voraussetzung für die Einreichung des Antrages für die Zulassung zum Wettbewerb.
Das Wettbewerbsverfahren für die Aufnahme von Schulführungskräften an den Schulen staatlicher Art wird sich in der autonomen Provinz Bozen in folgenden Phasen gliedern:
a.) eventuelle Vorprüfung
b.) Wettbewerb für die Aufnahme zum Ausbildungslehrgang
c.) Ausbildungslehrgang mit Praktikum
Wir möchten auch daran erinnern, dass die Frist für die Einreichung der Bewerbungen für den staatlichen Wettbewerb auf den 29.12.2017 (14.00 Uhr) festgelegt wurde. Siehe Webseite.