Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen

Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen

Unmöglichkeit der Unterzeichnung des Vertrages für die  Gewerkschaften – die Veröffentlichung im Amtsblatt: ebenfalls aufgeschoben – Nachzahlungen im April? zum Spott kommt auch noch der Schaden: im Januar wird unser Gehalt geringer ausfallen – ein Versprechen: staatsweite Nachzahlungen für 19-21  auch für Südtirols Lehrer*innen?
Die Vorgeschichte

Am Donnerstag, den 29. Dezember 2022 um 8.58 Uhr hat uns die Landesagentur für gewerkschaftliche Beziehungen mit Dringlichkeit zur Unterzeichnung des Teilvertrages, der am 22. November vorunterzeichnet worden ist, eingeladen: von diesem Teilvertrag hängt die Auszahlung der Nachzahlungen für das Jahr 2022 und die Einführung des neuen Lohnelements, die Landesberufszulage ab.
Die endgültige Unterzeichnung des Vertrages innerhalb vom 30. Dezember - so die Einladung- ermögliche die Veröffentlichung im Amtsblatt der Region innerhalb vom 12. Januar 2023.
Eine Stunde später machte sich unser Landessekretär Stefano Barbacetto zum Landeshaus 1 auf.
Die diensthabende Angestellte in der Agentur erklärte, dass die Unterzeichnung nicht möglich sei, da zwei Funktionäre der öffentlichen Verhandlungsdelegation in Urlaub seien. Die Einladung sei deshalb „widerrufen“: den Vertrag könne man Anfang 2023 unterzeichnen.
Heute, am 13. Januar, warten wir noch auf die Einladung.

Fortsetzung
Unsere Mitglieder  haben uns vorgestern auf eine Mitteilung des Gehaltsamtes vom 11.1.2023  für das Lehrpersonal hingewiesen, die den Schulen, nicht aber den Gewerkschaften zugesandt wurde. Das Gehaltsamt teilt darin mit, dass die Gehaltszahlungen, die mit dem neuen Vertrag fällig werden, erst im April erfolgen. Die dafür angeführten verwaltungstechnischen Gründe müssen wir so akzeptieren.
Es bleibt aber der Eindruck, dass die Verzögerung des Vertragsabschlusses durch die Landesverwaltung nicht zu rechtfertigen ist - und dies zum Nachteil von mehr als 10.000 Arbeitnehmer*innen!
Das Gehaltsamt fügt hinzu, dass die Vertragsverhandlungen auf nationaler Ebene für die Jahre 2019-21 beendet seien und so falle auch die entsprechende Ersatzvergütung für die vertragsfreie Zeit weg. Diese Schlussfolgerung ist verwaltungstechnisch korrekt und so kommt zum Spott auch noch der Schaden: die Ergebnisse der Verhandlungen auf staatlicher Ebene, inklusiv der Nachzahlungen, sind nicht unmittelbar in Südtirol anwendbar.
Somit werden unsere Gehälter im Januar um 10-20 Euro brutto sinken.
Das Gehaltsamt teilt aber auch mit, dass der staatliche Vertrag auch in Südtirol Anwendung findet – die Nachzahlungen würden ab Mai ausgezahlt.
In Vorbereitung unserer nächsten Verhandlungen, die in dieser Materie vom Art. 4 des 2. Landesteilvertrags vom 5.8.2021 vorgesehen sind und in unserer Mitteilung vom 21.12.2022 erklärt werden, werden wir den Zuständigen beim Wort nehmen.

Postskriptum
Seit einiger Zeit erhalten wir ungewöhnliche Mails: am 6. Dezember hat uns das Gehaltsamt z. B. folgende Mitteilung gesendet:

Sehr geehrte GewerkschaftsvertreterInnen, wir ersuchen Sie, den Gewerkschaftseingeschriebenen noch keine Tabellen und Angaben über eventuelle Gehaltserhöhungen zuzusenden, bevor der Vertrag noch nicht endgültig unterzeichnet, veröffentlicht und in Kraft ist. Damit soll verhindert werden, dass bei den zuständigen Lohnbüros diesbezügliche Anfragen eingehen. Wir weisen darauf hin, dass die Vertreter der Gewerkschaften umgehend informiert werden, sobald der Vertragsentwurf endgültig unterzeichnet werden kann“.

Wir haben geantwortet, dass die Weitergabe der Informationen zu den Vertragsverhandlungen an unsere Mitglieder, sowie das Einholen ihrer Meinung zu den Verhandlungsergebnissen vor der Unterzeichnung Teil unserer Aufgaben ist. Ohne diese Weitergabe von Informationen wäre die Arbeit der Gewerkschaft weder demokratisch, noch transparent.