Am 7. Mai finden von 8.00 bis 17.00 Uhr in jeder Schule die Wahlen zum Obersten Schulrat statt.
Das Personal wählt normalerweise in der Schule, in der es arbeitet.
Es gibt drei wichtige Ausnahmen.
a) Das abgeordnete Personal wählt in der Schule, aus der es kommt.
b) Das in der eigenen Schule nicht diensttuende Personal (z.B. Außendienst) kann entweder in der eigenen Schule, oder in einer anderen Schule als der eigenen wählen, sofern diesselbe Wählerschaft in dieser Schule wählt, (- z.B.:
- A) deutsche Schule;
- B) italienische/ladinische Grundschule;
- C) italienische/ladinische Mittelschule;
- D) italienische/ladinische Oberschule).
Man muss jedoch erklären, dass man an keiner anderen Schule wählt.
c) Die unter dem Buchstaben b) vorgesehene Möglichkeit gilt auch für das Personal, das in einer anderen Gemeinde als ihrem Dienstsitz wohnt.
Rechtsquelle: Ministerialverordnung Nr. 235 vom 5. Dezember 2023, Art. 10.
Hier die gemeinsame Liste „Für mehr Mitbestimmung - Democrazia e Partecipazione" und unsere Kandidatin für die deutsche Schule, Alexandra Holzer.
Hier unsere Liste "CGIL Valore Scuola" in den italienischen und in den ladinischen Schulen.