Vorunterzeichnung des Vertrags: Inflationsausgleich 2019-21, Vorschuss 2022-24, Gehaltserhöhung des Staates und Landes

Vorunterzeichnung des Vertrags: Inflationsausgleich 2019-21, Vorschuss 2022-24, Gehaltserhöhung des Staates und Landes

Am 3. Oktober 2023 hat die GBW FLC / AGB CGIL zusammen mit den anderen drei Gewerkschaftsorganisationen den Teilvertrag über die wirtschaftliche Behandlung des Lehrpersonals vorunterzeichnet.

Hier sind die voraussichtlichen Nachzahlungen, immer unter der Voraussetzung, dass die Landesprüfstelle, das Ministerium für Bildung und Verdienst und der Rechnungshof nichts beanstanden:

Wir hoffen auf eine definitive Unterzeichnung des Vertrags in Kürze und auf eine Auszahlung der Beträge innerhalb von Dezember 2023.

Die angegebenen Zahlen sind Bruttobeträge und gelten nur, wenn eine Person in Vollzeit üin den betroffenen Zeiträumen im Dienst war. 

  1. Nachzahlungen als Inflationsausgleich für den Dreijahreszeitraum 2019-2021

Hier wird, wie vom Land in Aussicht gestellt, eine Nachzahlung für die tatsächliche Inflationsrate, die im Dreijahreszeitraum  5,1 % erreicht hat, erfolgen: davon werden die vertraglich schon erreichten Anpassungszahlungen an die tatsächliche Inflationsrate abgezogen (1,8 % HVPI)

Dies sind die Bruttobeträge:

€ 172,52 für das Kalenderjahr 2019;
€ 618,73 für das Kalenderjahr 2020;
€ 834,20 für das Kalenderjahr 2021

Insgesamt ein Bruttobetrag von 1.628,45 €

  1. Nachzahlung für das Jahr 2022: es handelt sich um die Fortführung der Zahlung des Inflationsausgleichs 2019-2021

1514,67 € brutto: dieser Betrag setzt sich in unterschiedlicher Weise aus staatlicher Gehaltserhöhung und Erhöhung der Landeszulage zusammen: dies hängt von der staatlichen Gehaltserhöhung ab – und somit von der Einstufung in den staatlichen Dienstaltersklassen.

  1. Nachzahlung für das Jahr 2023: es handelt sich um die Fortführung der Zahlung des Inflationsausgleichs 2019-2021

ca. 1514,67 € brutto: dieser Betrag variiert jedoch in Abhängigkeit von der Einstufung in den Dienstaltersklassen von 1400 bis 1700 € brutto,  immer vorausgesetzt, dass die Lehrperson im Jahr 2023 im Vollzeitdienst war.

  1. Staatliche Gehaltserhöhung und Erhöhung der Landeszulage

Die durch den staatlichen Kollektivvertrag vom 6.12.2022 erreichte Gehaltserhöhung wird nun im Gehaltszettel aufscheinen. Es gibt auch eine Erhöhung der Landeszulage: die Tabellen hierzu sind hier zu finden.

  1.  Vorschuss für den Jahreszeitraum 2022-2024

Diese Unatantum-Zahlung von 1612,82€ stellt eine Akonto-Zahlung auf die Inflationsrate im Zeitraum 2022-24 dar.

Folgende Fragen sind noch offen und müssen zu einem späteren Zeitpunkt verhandelt werden:

  • die Nachverhandlung für den Inflationsausgleich für den Jahreszeitraum 2022-2024, sobald die tatsächliche Inflation bekannt ist;
  • die immer noch nicht erreichte Gleichbehandlung mit den LandeslehrerInnen (das Einvernehmensprotokoll  von 2021 sah, die Wiederherstellung dieser Gleichbehandlung, die es von 1998 bis 2019 auch gegeben hat, vor.
  • der Bonus für Weiterbildung, der im Rest des Staatsgebiets den LehrerInnen ausgezahlt wird (carta docente) und der ebenfalls 2021 versprochen wurde.
  • die Anpassung der Regelung der Elternzeit an die neuen staatlichen Bestimmungen.

Hier der vorunterzeichnete Entwurf