Jede kann Schule selbst im Rahmen ihrer Autonomie festlegen, ob die Konferenzen und Versammlungen (oder wenigstens ein Teil der vielen teils vom Gesetz vorgesehenen, teils durch die Schulgremien selbst festgelegten Versammlungen) in Form einer Videokonferenz, in Präsenz oder gar in gemischter Form abgehalten werden sollen.
Wir möchten Lehrpersonen, Schulführungskräften und den Lehrerkollegien die diesbezügliche gemeinsame Mitteilung der Gewerkschaftsorganisationen vom 13. September 2022 in Erinnerung rufen: (hier). Seitdem hat sich aus rechtlicher Sicht nichts geändert..
Wir laden somit alle Beteiligten dazu ein, all diese Möglichkeiten für die Versammlungen, in denen keine förmlichen Abstimmungen vorgesehen sind, in Betracht zu ziehen. Bei der Entscheidung können als Kriterien auch der Einfluss auf den Pendlerverkehr, Energieersparnis und die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben herangezogen werden.