(Un)gültigkeit des Jahres 2013: das Urteil des Kassationsgerichtshofs

(Un)gültigkeit des Jahres 2013: das Urteil des Kassationsgerichtshofs

Das Urteil des Kassationsgerichtshofs zur Frage der Wiederherstellung des Jahres 2013 für die Zwecke der Laufbahnentwicklung von Schulpersonal wurde am 21. Mai 2025 endgültig veröffentlicht (in der Anlage).
Nach Ansicht der Richter schließen die geltenden Rechtsvorschriften aus, dass das Jahr 2013 für die Einstufung in die nachfolgenden Gehaltsgruppen gültig sein kann. Es bleibt jedoch für rechtliche Zwecke gültig, wie z. B. für die Mobilität oder die Teilnahme an Wettbewerben.
In Anbetracht dieses Urteils ist eine Klage auf Rückforderung des Jahres 2013 ausgeschlossen.
Die Möglichkeit der Kollektivvertragsverhandlungen bleibt jedoch offen.
In der Anlage eine erste ausführliche Vertiefung unseres nationalen Rechtsbüros.