Streichung Abzug 2,5 % auf Abfertigungssystems TFR

Streichung Abzug 2,5 % auf Abfertigungssystems TFR

Die Gewerkschaften sind dabei, einen Rekurs zur Streichung des Gehaltsabzugs von 2,5 % (Verminderung Bruttogehalt DPCM 12/99) zu erwirken. Dieser Gehaltsabzug wurde im Jahre 1999 für jene Lehrer eingeführt, deren Abfertigung nach dem Ssystem TFR berechnet wird. Diese Vorgehensweise entspricht nicht den Prinzipien der geltenden Gesetzgebung, weil laut Art. 2120 ZGB die Abfertigung TFR zu Lasten des Arbeitgebers geht. Damit der Rekurs eingereicht werden kann und die Verjährungsfirst unterbrochen wird, muss jede interessierte Lehrperson ein Mahn-/Aufforderungsschreiben an die Verwaltung senden. Hier finden Sie eine Vorlage des Mahnschreibens und den Begleitbrief