Am 5. November 2025 wurde der Entwurf des nationalen Kollektivvertrags für den Bereich „Bildung und Forschung“ im Dreijahreszeitraum 2022-2024 von der ARAN und den repräsentativen Gewerkschaften, mit Ausnahme der GBW FLC AGB CGIL, vorunterzeichnet. S. Pressemitteilung (auf Italienisch).
Nach Auffassung der GBW FLC AGB CGIL liegen die Mindestvoraussetzungen für die Unterzeichnung des Entwurfs des nationalen Kollektivarbeitsvertrags (CCNL) nicht vor, insbesondere aufgrund der Geringfügigkeit der vorgesehenen Gehaltserhöhungen, die lediglich ein Drittel des Kaufkraftverlustes im betreffenden Dreijahreszeitraum ausgleichen. Darüber hinaus stellt die Tatsache, dass mehr als 60 % der Gehaltserhöhungen bereits in Form der sogenannten „Zulage für fehlenden Vertrag“ (indennità di vacanza contrattuale) ausgezahlt wurden, eine faktische programmierte Senkung der Löhne dar, da damit nicht einmal ein Drittel der im Dreijahreszeitraum eingetretenen Inflationsrate kompensiert wird.
Das Haushaltsgesetz 2026 wird derzeit noch im Parlament diskutiert, deshalb ist es unverständlich, dass man darauf verzichtet hat, spezifische und zusätzliche Mittel zu beantragen, wie dies in anderen Bereichen geschehen ist.
Trotz der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, welche die Verhandlungen erheblich erschwert haben, hat die nationale FLC CGIL zu keinem Zeitpunkt darauf verzichtet, ihre satzungsgemäße Rolle wahrzunehmen und bis zum letzten Moment Verbesserungen für das Personal zu verhandeln. Dies betrifft insbesondere den Bereich der gewerkschaftlichen Beziehungen mit dem Ziel, die Rolle der dezentralen (schulbezogenen) Kollektivverhandlungen zu stärken, sowie die Einführung wirtschaftlicher Anerkennungen für bestimmte von Lehrkräften ausgeübte Tätigkeiten, etwa für Klassenkoordinatorinnen und -koordinatoren, die Gewährung einer Verantwortlichkeitszulage für Lehrkräfte, die Schülerinnen und Schüler auf Studienreisen begleiten, einer Erschwerniszulage für Lehrkräfte, die an mehreren Dienststellen tätig sind, die Erhöhung sämtlicher Zulagen sowie die Anerkennung von Essensgutscheinen.
Einige im Vergleich zum vorhergehenden Kollektivvertrag erzielte Fortschritte, die als gesichert galten, sind im aktuellen Vertragsentwurf überraschenderweise nicht mehr enthalten. Dies betrifft insbesondere die Regelungen für das im Ausland eingesetzte Schulpersonal, die Gewährung von Essensgutscheinen im Rahmen der Telearbeit sowie die Erprobung der Vier-Tage-Arbeitswoche.
Die nationale FLC GBW CGIL AGB wird unverzüglich die satzungsgemäßen Verfahren zur Bewertung der Situation und zur Festlegung der zukünftigen Maßnahmen einleiten. Darüber hinaus wird sie ihre einheitlichen Gewerkschaftsvertretungen (EGV), die Mitglieder sowie das gesamte Lehrpersonal über den Inhalt des Kollektivvertrags (CCNL) im Rahmen einer Versammlungskampagne konsultieren.
Auf Südtirol bezogen wird sowohl die Geringfügigkeit der auf staatlicher Ebene bereitgestellten finanziellen Mittel als auch die unterlassene Anerkennung eines wirtschaftlichen Werts für die von den Lehrkräften zusätzlich erbrachten Tätigkeiten als verpasste Gelegenheit betrachtet. Abweichende Entscheidungen auf zentraler Ebene hätten auch auf unsere Situation positive Auswirkungen haben können.
