Den Medien entnehmen wir, dass die Landesregierung anscheinend entschieden hat, den Mensadienst an den Grundschulen mit Überstunden zu vergüten.
Allerdings gehört die Aufsicht der Schüler:innen in der Mensa - wie allen bekannt, die in der Schule arbeiten – bereits zur Arbeitsverpflichtung an der Grundschule (siehe Artikel 5 des Landeskollektivvertrages).
Daher muss die Nachricht andersherum gelesen werden: Durch die Zunahme des Nachmittagsunterrichtes und entsprechende Aufstockung der Mensastunden wird von Amts wegen das Arbeitspensum der Lehrpersonen durch verpflichtende Überstunden erhöht.
Diese Entscheidung irritiert uns mehrfach:
- Wegen der Vorgangsweise: Die Entscheidung wurde ohne Austausch mit den Gewerkschaften vorgenommen. Da es sich bei der Arbeitszeit um Verhandlungsmaterie handelt und nicht bloß organisatorische Maßnahmen, fordern wir mit Nachdruck im Vorfeld informiert und angehört zu werden.
- Wegen des Sachverhalts: Auch wenn einzelne Lehrpersonen vielleicht bereitwillig Überstunden machen würden, dürfen keineswegs alle dazu verpflichtet werden. Das Arbeitspensum der Lehrerinnen und Lehrer ist bereits hoch genug, unserer Meinung nach darf es nicht weiter ansteigen.
- Aus technischen Gründen: Der Kollektivvertrag sieht für den Mensadienst keine Überstunden vor. Der Artikel 5 sieht Überstunden ganz klar nur in folgenden Fällen vor: „Bei Abteilungsunterricht, der erste Klassen umfasst, sowie in jenen besonderen Fällen, in denen eine ergänzende Unterrichts- und Erziehungstätigkeit, auch für einzelnen Schüler:innen erforderlich ist, kann auf entsprechenden Beschluss des zuständigen Gremiums die Unterrichtsverpflichtung um maximal zwei weitere Stunden erhöht werden.“
Mögliche Alternativen wurden anscheinend gar nicht in Betracht gezogen.
Die idealste Lösung wäre nämlich die Anpassung des Stellenplans an die neuen Erfordernisse.
Auf jeden Fall fordern wir – im gemeinsamen Interesse von Schule und Familie - eine Anhörung der Gewerkschaften.