Der Landeskollektivvertrag wurde am heutigen 13. Dezember 2016 endgültig unterzeichnet. Ab Januar wird die Landeszulage erhöht, die Nachzahlungen für das Jahr 2016 werden im Februar erfolgen. Die neuen Bestimmungen zur Elternzeit und zum Sonderurlaub für die Krankheit des Kindes treten mit der Veröffentlichung im Amtsblatt, voraussichtlich am 20. Dezember, in Kraft. Siehe dazu Details und Vertrag