Italienische Schule: Eintragung in die Schul- und Landesranglisten

Italienische Schule: Eintragung in die Schul- und Landesranglisten

Die Eintragung in die Schul- und Landesranglisten für die italienische Schule in Südtirol ist wieder möglich.

Die Gesuche können eingereicht werden innerhalb 26. Februar 2024 in PDF-Format über:
- zertifizierte elektronische Post (PEC): assunzionedocenti@pec.prov.bz.it
- elektronische Post: assunzionedocenti@provincia.bz.it
- die Konsulate (für im Ausland Ansässige).

Zu Details über die Zusendung der Gesuche (unter Beilage der Kopie eines Personalausweises) raten wir zur Lektüre des Rundschreibens vom 5. Februar 2024.

  1. SCHULRANGLISTEN

Die Eintragung in die Schulranglisten (für Supplenzen) ist vorgezogen worden.
Anders als ursprünglich angekündigt, gelten sie für zwei (Schuljahr 2024/2025 und 2025/2026) und nicht für drei Schuljahre.
Ausnahmen bilden die Wettbewerbsklassen Deutsch als Zweitsprache und Sprachförderung in Italienisch (A023/ter), die weiterhin einjährig gültig bleiben (2024/2025).

Um Eintragung in die 3. Gruppe können jene Lehrpersonen mit gültigem Studientitel ansuchen, die

  1. bereits mit Vorrang in derselben Wettbewerbsklasse in der 3. Phase der Schulranglisten in Südtirol eingeschrieben waren,
  2. die sich mit gültigem Studientitel für Deutsch als Zweitsprache, katholische Religion oder Sprachförderung in Italienisch (A023/ter) eintragen
  3. [für weitere Details für nicht Zweitsprachenlehrer:innen siehe unsere italienische Webseite]

Es handelt sich um eine Wiederaufnahme und nicht um eine Erneuerung der Ranglisten, daher müssen auch die bereits Eingeschriebenen ihre erworbenen Titel und gehaltenen Dienste erneut angeben.

Diejenigen ohne Lehrbefähigung, aber mit der Spezialisierung für Integration und im Besitz der erforderlichen Voraussetzungen (3 Jahre Dienst und Eintragung in der Landesrangliste 2021/2022) für die Einschreibung in die Landesrangliste müssen auch das Formular X für die Eintragung in die zusätzlichen Verzeichnisse ausfüllen, um sich für die Vergabe der Stammrollenplätze zu bewerben.

Für die Eintragung mit Vorbehalt siehe das Rundschreiben vom 5. Februar 2024.

Rundschreiben, Gesuchsvorlagen und Rechtsnormen zu den Schulranglisten hier.

  1. LANDESRANGLISTEN

EINTRAGUNG

Um Eintragung in die Landesranglisten (für befristete ebenso wie für unbefristete Aufnahme) können jene Lehrpersonen ansuchen, die

  1. einen Wettbewerb des Italienischen Schulamtes für die Grund-, Mittel- und Oberschule der italienischen Schule in Südtirol erfolgreich bestanden haben
  2. die Lehrbefähigung laut Art. 12bis des D.P.R. Nr. 89 vom 10.2.1983 erhalten haben
  3. die Lehrbefähigung für Deutsch als Zweitsprache ohne weitere Voraussetzungen (außer denjenigen, die vom nächsten Punkt ausgeschlossen sind) erhalten haben
  4. Lehrpersonen mit Abschluss der Lehrerbildungsanstalt oder gleichwertigem Titel innerhalb Schuljahr 2001/2002 mit 3 Dienstjahren und Eintragung in die Schulrangliste am 01.09.2016

Für die Berechnung der 3 Dienstjahre und die Liste der Vorbehalte siehe Rundschreiben vom 5. Februar 2024.

Diejenigen ohne Lehrbefähigung, aber mit der Spezialisierung für Integration und im Besitz der erforderlichen Voraussetzungen (3 Jahre Dienst und Eintragung in der Landesrangliste 2021/2022) für die Einschreibung in die Landesrangliste müssen auch das Formular X für die Eintragung in die zusätzlichen Verzeichnisse ausfüllen, um sich für die Vergabe der Stammrollenplätze zu bewerben.

AKTUALISIERUNG

Wer bereits eingeschrieben ist, soll die jährliche Aktualisierung der eigenen Position vornehmen. Für die Landesranglisten sind die bereits von der Verwaltung berücksichtigten Titel und Dienste nicht mehr anzugeben.

Rundschreiben, Gesuchsvorlagen und Rechtsnormen zu den Landesranglisten hier.

Für alle weiteren Details für nicht Zweitsprachenlehrer:innen siehe unsere italienische Webseite: