Das Italienische Schulamt teilt mit, dass die Frist für Gesuche nach bezahltem Bildungsurlaub der 13. September 2024 ist.
Die Lehrgänge müssen laut DLKV vom 5. August 2021 auf die Erlangung bestimmter, öffentlich anerkannter Studien- oder Berufstiteln abzielen.
Anrecht auf Bildungsurlaub haben:
- Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag, oder
- Lehrpersonen mit befristetem Arbeitsvertrag, der spätestens mit dem 7. Tag nach Unterrichtsbeginn (12. September 2024) startet und mindestens bis zum 30. April 2025 dauert.
- Lehrpersonen in Vollzeit, oder
- Lehrpersonen in Teilzeit bzw. mit reduziertem Unterrichtstundenplan und einem Vertrag, der eine Besoldung von mindestens 9/18teln bzw. 11/22teln umfasst.
Ende September wird eine vorläufige Rangliste veröffentlicht. Innerhalb fünf Tage sind Eingaben möglich.
Für das Rundschreiben, den dezentralen LKV und für die Formulare für Gesuche und Eingaben siehe hier.