Im April und Mai: die neue Landesberufszulage - Inflation: erste Versprechen des LH - Anwendung des staatlichen Kollektivvertrags

Im April und Mai: die neue Landesberufszulage - Inflation: erste Versprechen des LH - Anwendung des staatlichen Kollektivvertrags

1) Die neue Landesberufszulage (LBZ) auf dem Gehaltszettel von April und Mai

Das Gehaltsamt bestätigt uns, dass die LehrerInnen im April das neues Lohnelement, die „Landesberufszulage“ (LZB), auf dem Gehaltszettel vorfinden werden – wie durch den im November 2022 vorunterzeichneten Entwurf des Landeskollektivvertrages, der am 28. Februar unterschrieben wurde, festgelegt.

Die „Landesberufszulage“ wird 162 € brutto betragen und wird allen Lehrpersonen ausgezahlt, auch den SupplentInnen mit befristetem Arbeitsvertrag. Die „Landesberufszulage“ ersetzt die „Persönliche Zusatzvergütung(49,6 €), die zuvor nur den LehrerInnen mit Stammrolle und denen mit Anrecht auf Sommergehalt zustand.

Das bedeutet eine Bruttogehaltserhöhung von 112,40 € monatlich, es bedeutet auch das Ende der ungleichen Behandlung der Lehrpersonen mit kurzfristigen Arbeitsverträgen hinsichtlich des Gehalts.

Auf dem Gehaltszettel von April 2023 sind zudem die Nachzahlungen der „Landesberufszulagevon 2023 enthalten: 332,58 € für diejenigen, die ohne Unterbrechung vom 1. Januar bis zum 31. März 2023 gearbeitet haben.

Auf dem Gehaltszettel von Mai werden auch die Nachzahlungen der „Persönlichen Zusatzvergütung“ vom Jahr 2022 aufscheinen und zwar 2277,6 € brutto für diejenigen, die ununterbrochen Dienst geleistet haben. Der Betrag der Landesberufszulage fällt im Jahr 2022 höher aus (189,8 € brutto monatlich) als der, der ab Januar 2023 gemäß Landeskollektivvertrag ausgezahlt wird: in der Tat haben die Gewerkschaften erreicht, dass für das Jahr 2022 eine höhere Summe im Landeshaushalt bereitgestellt wird, nämlich 24.500.000 € - für die Jahre 2023 und 2024 hingegen je 20.000.000 €.

Die Stellungnahme der GBW/FLC:

Das Versprechen der Politik, den im Dreijahreszeitraum 2019-2021 entstandenen Gehaltsunterschied zwischen den LehrerInnen der staatlichen Schulen und denen der Landesschulen auszugleichen, ist auch mit dieser Gehaltserhöhung noch nicht eingelöst.

Die erreichte monatliche Gehaltserhöhung der LehrerInnen der staatlichen Schulen (112,4 € brutto) ist geringer als die der KollegInnen der Landesschulen (120€). Somit wird der Abstand in der Entlohnung der beiden Berufsgruppen von den Jahren 2021 und 2022 nicht nur nicht aufgeholt, er steigt weiter; ebenso steigt die Summe, die eine Einkommensgleichstellung mit Bezug auf die ganze Zeitperiode ermöglichen würde, kontinuierlich an.

Die Unterzeichnung des Landesvertrages hat es immerhin ermöglicht, die vom Land bereitgestellten Haushaltsmittel (64.500.000 €) den LehrerInnen auch zukommen zu lassen. Es handelt sich dabei um einen (partiellen) Erfolg, den wir aber immerhin errungen haben. Laut der Gewerkschaftsorganisation UIL, die den Vertrag nicht unterzeichnet hat, hätten wir lediglich die „Anpassung einer zweitrangigen Landeszulage“ erreicht. Unsere Position zu diesen Aussagen der Gewerkschaft UIL ist hier zu finden.    

2: Ausgleich des Kaufkraftverlusts durch Inflation – die ersten Versprechungen

Am 30. März hat der Landeshauptmann Kompatscher im Rahmen eines Treffens mit den Gewerkschaftsorganisationen erklärt, dass die Inflationsrate – vom ASTAT berechnet und Grundlage für die Arbeitsverträge im Dreijahreszeitraum 2019-2021 - 5,1 % beträgt. In den Vertragsverhandlungen ist man damals von einer voraussichtlichen Inflationsrate von nur 1,8 % ausgegangen, dem eine Erhöhung der Landeszulage von 759,99 € entsprach. Laut unseren Schätzungen müssten somit zusätzlich zur schon gewährten Gehaltserhöhung weitere 1390 € hinzukommen, so dass die Nachzahlungen für den Zeitraum 2019-2022 circa 2900 € betragen.

Hinzukommen würden natürlich auch die Ausgleichszahlungen für die (galoppierende) Inflation für den jetzigen Dreijahreszeitraum. Der Landeshauptmann erklärte, dass man diesbezüglich nur mit einer einmaligen Akontozahlung für den Kaufkraftverlust von 2022 und der dazu erforderlichen Bereitstellung von Haushaltsmitteln in der Höhe von 15 Millionen Euro entgegenkommen könne.

Laut Schätzung des Landes würden diese Nachzahlungen für das Jahr 2023 insgesamt 78.620.000 € ausmachen und für die Jahre 2024 und 2025 je 20.480.000 €.

Im Landeshaushalt 2023 sind zur Zeit 15 Millionen Euro bereitgestellt worden, 8 Millionen Euro für das Jahr 2024 und 8 Millionen Euro für das Jahr 2025. Es müssen somit große Summen für den Nachtragshaushalt von Juli bereitgestellt werden. Wenn man auch den bereichsübergreifenden Sektor einbezieht, dann müssten im Nachtragshaushalt Mittel in der Höhe von 130 Millionen Euro bereitgestellt werden – eine enorme Summe, die aber der fehlenden Bereitstellung dieser Summen in den vorherigen Haushalten geschuldet ist.

3. Anwendung des staatlichen Kollektivvertrags

Das Grundgehalt der Südtiroler LehrerInnen muss den Ergebnissen des neuen staatlichen Kollektivvertrags (im November 2022 unterzeichnet), die für die Jahre 2019-2021 ausgehandelt wurden, angepasst werden.

Die Bereitstellung der Mittel im Landeshaushalt für Nachzahlungen, die den Ausgleich des Kaufkraftverlusts auf der Grundlage einer Inflationsrate von 5,1 % bezweckt, würde es ermöglichen, den staatlichen Kollektivvertrag anzuwenden, ohne gleichzeitig die Landeszulage zu verringern, so wie das in der Vergangenheit gehandhabt wurde.

Die Nachzahlungen, die aufgrund des neuen staatlichen Kollektivvertrags den LehrerInnen zustehen würden, würden dann teilweise zu Nachzahlungen „des Landes“ werden, um so einen Ausgleich für die höhere Südtiroler Inflationsrate zu erhalten. Es handelt sich da um eine komplexe Vorgehensweise, die große Umsicht erfordert.