Gesetzentwurf Umsetzung 'Buona scuola'

Gesetzentwurf Umsetzung 'Buona scuola'

Am 25. November haben die Landesräte Philipp Achammer, Christian Tommasinsi und Florian Mussner den Entwurf zum neuen Landesgesetz im Bereich Bildung vorgestellt, welches das Staatsgesetz 107/2015 (die so genannte Buona Scola) in Südtirol umsetzen soll. Die Landesräte haben betont, dass es sich um einen Entwurf handelt, der als Diskussionsgrundlage dient. Demnächst werden wir als GBW-FLC unsere detaillierte Stellungnahme dazu vorstellen.

Eine Potenzierung der Stellenpläne für besondere Vorhaben und der Bonus von 500 Euro für Fortbildung sind nicht vorgesehen. Den gewerkschaftlichen Forderungen entsprechend bleiben jedoch die fixen Dienstsitze an der Schule für die Lehrpersonen erhalten und es werden auch keine Bezirksverzeichnisse vorgesehen. Zu begrüßen ist auch die Öffnung der neuen Ranglisten in der italienischen Schule, wenngleich die entsprechenden Bestimmungen noch zu diskutieren sind. Problematische Aspekte im Entwurf sind die Neuregelungen bezüglich der Bewertung der Lehrpersonen und die Ausarbeitung des Dreijahresplanes des Bildungsangebotes. Abzulehnen ist unserer Meinung nach auf jeden Fall die Streichung von vertraglichen Bestimmungen, welche die Leistungsprämie und die Fortbildung betreffen. Besondere Aufmerksamkeit ist auch jenen Abschnitten zu widmen, welche das persönliche Bildungsprofil und die „digitale Identität“ der Schülerinnen und Schüler und die Bewertung betreffen (Ersetzung der Ziffernoten, Kompetenzbewertung, mehrjährige Bewertung). Siehe: Gesetzentwurf