Ergänzender Gesundheitsfond

Ergänzender Gesundheitsfond

Der ergänzende Fond für gesundheitliche Leistungen wurde im Rahmen des neuen bereichsübergreifenden Kollektivvertrages (BÜKV) im Herbst vergangenen Jahres eingeführt. Mit der Unterzeichnung des BÜKV wurden bereits die Geldmittel für den Gesundheitsfond in Höhe von 5,9 Mio. Euro für den Zeitraum von 2016 bis 2018 eingeplant.
In der letzten Woche wurde der Vertrag zum integrierenden Gesundheitsfond für das Lehrpersonal der Grund-, Mittel- und Oberschule vorunterzeichnet. Dieser regelt die Eintragung des Lehrpersonals. Es werden die Lehrpersonen mit unbefristetem Vertrag, Lehrpersonen mit einem Jahresvertrag und Lehrpersonen mit einem befristeten Vertrag, welcher bis Ende des Schuljahres verlängert wird, eingetragen. Die Landesverwaltung schreibt das Lehrpersonal in den errichteten ergänzenden Gesundheitsfond von Amts wegen ein und stellt für jede/n Eingeschriebene/n eine Beitragsquote von 125,00 Euro pro Jahr zur Verfügung. Alle Aspekte, die dieser Vertrag noch nicht regelt, müssen im Gründungsakt, dem Statut, in der Geschäftsordnung und im Leistungsverzeichnis im Detail noch definiert werden. Zurzeit arbeiten Arbeitsgruppen, in denen auch unsere Gewerkschaftskollegen der öffentlich Bediensteten beteiligt sind, an diesen Dokumenten.