Entwurf des ersten Teilvertrages für den Dreijahreszeitraum 2022-24 vorunterzeichnet

Entwurf des ersten Teilvertrages für den Dreijahreszeitraum 2022-24 vorunterzeichnet

Heute wurde zwischen dem Land und den Schulgewerkschaften ein Entwurf des ersten Teilvertrages für den Dreijahreszeitraum 2022-2024 vorunterzeichnet. Die betroffenen Kategorien sind Lehrpersonen der staatlichen Grund-, Mittel- und Oberschulen.

Die GBW/FLC AGB/CGIL erachtet das Ergebnis nur teilweise als zufriedenstellend:

- Die anfangs seitens des Landes gestellte Bedingung, die Gehaltserhöhung an eine Erhöhung des wöchentlichen Unterrichtsstunden zu knüpfen, wurde von allen Gewerkschaften abgelehnt und  aus dem Entwurf gestrichen.
- Wir haben das Angebot des Landes, eine einmalige Nachzahlung von 1788 Euro brutto für das Jahr 2022 vorzunehmen, die vor Jahresende ausgezahlt werden sollte, angenommen.
- Ab dem Jahr 2023 beträgt die monatliche Erhöhung des Gehalts 114,50 € brutto: diese über die persönliche Zusatzvergütung ausgezahlte Summe kommt erstmals auch den Lehrpersonen mit befristeten Verträgen und ohne Sommergehalt zugute.

Das Land hat die Anpassung der Leistungsprämie an die Bestimmungen des Landesgesetzes eingefordert, was die Abschaffung eines Mindestbetrags für alle Lehrpersonen und die Abschaffung eines Höchstbetrags für die einzelne Lehrperson bedeutet.
Die GBW/FLC AGB/CGIL wird sich bei den Verhandlungen auf dezentraler Ebene dafür einsetzen, dass die Leistungsprämie durch objektive nachvollziehbare Kriterien bestimmt wird und wird sich auch für die Anerkennung der besonderen Situation der Englischlehrpersonen an Grundschulen und der arbeitenden Mütter einsetzen.

Die Schere zwischen den Gehältern der Lehrpersonen von Landesberufsschulen und denen der Lehrpersonen von staatlichen Schulen vergrößert sich weiter: diese Entwicklung widerspricht den Zielen des Einvernehmensprotokolls von 2021, das die Angleichung der Gehälter des Lehrpersonals der staatlichen Schulen an die des Landesschullehrpersonals vorsieht.

Der Ausgleich des Kaufkraftverlusts des Dreijahreszeitraums 2019-2021 und die Anpassung der Gehälter an die aktuelle Inflationsrate wird Gegenstand von zukünftigen Verhandlungen sein.

Hier der Teilvertragsentwurf.