Mit dem Rundschreiben Nr. 29/2021 hat die Deutsche Bildungsdirektion die Vorgaben und den Termin für die Einreichung der Gesuche um Versetzung, Übertritt und Zuteilung des definitiven Dienstsitzes für die deutschsprachigen Schulen staatlicher Art festgelegt. Für das Schuljahr 2022/2023 können die Gesuche innerhalb 15. November 2021 eingereicht werden. Alle Lehrpersonen, die mit 01.09.2021 einen unbefristeten Arbeitsvertrag unterschrieben haben, müssen das Gesuch einreichen, um nach Möglichkeit einen definitiven Dienstsitz zu bekommen.
Das Gesuch ist in digitaler Form auszufüllen und direkt über die eigene LASIS-Adresse (mit Lesebestätigung) an die bildungsverwaltung@provinz.bz.it zu schicken. Falls eine andere E-Mail-Adresse verwendet wird, muss die Kopie des Personalausweises mitgeschickt werden.
Die gestellten Anträge um Versetzung und Übertritt können innerhalb 17. Januar 2022 wieder zurückgezogen werden. Für das Schuljahr 2023/2024 können keine Anträge gestellt werden.
Grundlage für die Versetzungen, Übertritte und Zuweisungen des definitiven Dienstsitzes ist der am 20.10.2021 unterzeichnete Landesvertrag.
Die Termine für die Versetzung in Schulen mit italienischer Unterrichtssprache bzw. an Schulen ladinischer Ortschaften stehen noch nicht fest. Ebenso ist es für Lehrpersonen der Wettbewerbsklasse A023bis noch nicht möglich, um einen definitiven Dienstsitz anzusuchen. Auch der Übertritt in diese Wettbewerbsklasse ist noch nicht möglich.
Das Rundschreiben und die Gesuchsvorlagen finden Sie hier.