Mit Ministerialrundschreiben Nr. 3430 vom 31.01.2022 wurde die Frist für die Einreichung der Anträge um Dienstaustritt mit Pensionsanspruch „Option für Frauen“ und „Quote 102“ mit Wirkung ab 1. September 2022 verlängert.
Die Lehrpersonen können die Anträge um Dienstaustritt bis zum 28. Februar 2022 bei ihrer Direktion einreichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Voraussetzungen für den Pensionsanspruch gemäß der Regelung „Option für Frauen“ (35 Beitragsjahre und Alter von 58 Jahren) innerhalb 31.12.2021 erfüllt sein müssen.
Die Voraussetzungen für den Pensionsanspruch gemäß der Regelung „Quote 102“ (38 Beitragsjahre und Alter von 64 Jahren) müssen hingegen innerhalb 31.12.2022 erfüllt sein.
Rundschreiben und Formulare hier.